MASSNAHME
Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens ab dem Jahr 2013
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung der Zielvereinbarung hinsichtlich Versorgungsziele, Planungswerken, Versorgungsstrukturen, Prozess-, Ergebnis und Qualitätsparametern erstmals im Jahr 2013
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Zielvereinbarungen (Bundes-Zielsteuerungsvertrag und Landes-Zielsteuerungsverträge) liegen vor, Umsetzung läuft und liegt weitestgehend im Zeitplan
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2012
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem für das österreichische Gesundheitswesen und einen Ausgabendämpfungspfad für die öffentlichen Gesundheitsausgaben wurden im Juni 2012 politisch vereinbart.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Umsetzung der Zielvereinbarung hinsichtlich Versorgungsziele, Planungswerken, Versorgungsstrukturen, Prozess-, Ergebnis und Qualitätsparametern erstmals im Jahr 2013
Erläuterung der Entwicklung
Zum Zielzustand „Umsetzung der Zielvereinbarung …“ ist festzustellen, dass die Umsetzung durch alle Partner der Zielsteuerung- Gesundheit (Bund, Länder, Sozialversicherung) erfolgt und daher nicht im alleinigen Einflussbereich des BMG liegt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Erstellung von Finanzrahmenverträgen für die Jahre 2014 bis 2016
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Finanzrahmenverträge liegen vor (Teil des Bundes-Zielsteuerungsvertrags und der Landes-Zielsteuerungsverträge)
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2012
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem für das österreichische Gesundheitswesen und einen Ausgabendämpfungspfad für die öffentlichen Gesundheitsausgaben wurden im Juni 2012 politisch vereinbart.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Erstellung von Finanzrahmenverträgen für die Jahre 2014 bis 2016
Erläuterung der Entwicklung
Zum Zielzustand „Umsetzung der Zielvereinbarung …“ ist festzustellen, dass die Umsetzung durch alle Partner der Zielsteuerung- Gesundheit (Bund, Länder, Sozialversicherung) erfolgt und daher nicht im alleinigen Einflussbereich des BMG liegt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze