Um optimale Versorgungsstrukturen und die erforderlichen Leistungen sowie deren nachhaltige Finanzierung auch für kommende Generationen garantieren zu können, haben sich Bund, Länder und Sozialversicherungen auf eine Reform des österreichischen Gesundheitswesens geeinigt. Kern dieser Reform ist die partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit, die ein gemeinsames, vertraglich fixiertes Zielsteuerungssystem für die Gesundheitsversorgung vorsieht und somit zu einer echten Kooperation zwischen den Partnern Bund, Bundesländern und Sozialversicherung führt. Damit werden erstmals über alle Sektoren der Gesundheitsversorgung hinweg – für den Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, für die selbstständigen Ambulatorien und für die Spitäler – gemeinsame Zielausrichtungen und Qualitätsparameter, eine gemeinsame sektorenübergreifende Planung und eine gemeinsame Finanzverantwortung vereinbart. Zur konkreten Umsetzung der gemeinsam vereinbarten operativen Ziele und Maßnahmen wurden die Bundes-Zielsteuerungskommission und die Landes-Zielsteuerungskommissionen eingerichtet. Die gesetzlichen Grundlagen für die Elektronische Gesundheitsakte wurden Ende des Jahres 2012 geschaffen. Neben der technischen Umsetzung der Systemkomponenten von ELGA bzw. vor deren Inbetriebnahme sind zur Wahrnehmung der Rechte durch die BürgerInnen das Zugangsportal und die Widerspruchstelle einzurichten.
Der im Zusammenhang mit der Kennzahl 24.1.1 (Senkung der Krankenhausaufenthalte) angestrebte Erfolg wurde überwiegend erreicht. Dabei ist in den öffentlich finanzierten Akutkrankenanstalten die Zahl der Krankenhausaufenthalte im Zeitraum 2010 bis 2013 deutlich gesunken (-4,3%), während sie in den privaten gewinnorientierten Krankenanstalten leicht angestiegen ist (+1,2%). Aufgrund der sich aus dem Bedarf ergebenden notwendigen Steigerung im Bereich der Rehabilitations- und Langzeiteinrichtungen, nahmen dort die Aufenthalte relativ stark zu (+16,2%). Mit der Einigung auf die Finanzierung der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen ist zukünftig mit einer weiteren Steigerung der Aufenthalte in diesem Versorgungsbereich zu rechnen. Sehr erfreulich präsentiert sich die Entwicklung der Kennzahl 24.1.2 (Steigerung tagesklinisch erbrachter Leistungen). Hier wurde der angestrebte Erfolg überplanmäßig erreicht und es konnte der Zielwert um rund 10 Prozentpunkte übererfüllt werden. Damit hat sich seit dem Jahr 2010 die tagesklinische Leistungserbringung nahezu verdoppelt. Die Gesundheitsreform 2013 (http://www.bmg.gv.at/home/Gesundheitsreform) nämlich, die Implementierung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit hat die »Gesamtsicht« auf das Gesundheitssystem (stationärer und ambulanter Bereich) gestärkt. Die Versorgungsplanung berücksichtigt erstmals beide Versorgungssektoren gleichermaßen und in Abhängigkeit und Abstimmung miteinander, womit große Schritte in Richtung einer stärker integrierten Gesundheitsversorgung gesetzt werden. Zur Entlastung des stationären Bereichs werden einerseits Maßnahmen zur Stärkung der Primärversorgung (http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitsreform/Neues_Konzept_zur_Primaerversorgung) und andererseits Maßnahmen zur Steigerung der tagesklinischen Behandlungen umgesetzt. Somit wird die Erreichung des Entwicklungsziels 1 durch die Gesundheitsreform nachhaltig unterstützt.