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Vorhaben

GTelV 2013

2017
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Am 1. Jänner 2013 ist das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, in Kraft getreten. Unter anderem ist seither die Eintragung von Gesundheitsdiensteanbietern in den eHealth-Verzeichnisdienst durch Registrierungsstellen verpflichtend. Auch hat die bisherige Vollzugspraxis gezeigt, dass der Katalog der Rollen für Gesundheitsdiensteanbieter ergänzungsbedürftig ist. Dem Gedanken folgend, dass der eHealth-Verzeichnisdienst einen Bestandteil der nationalen eHealth-Infrastruktur bilden soll, muss die breitere Verwendung der Daten ermöglicht werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das aktuelle Regierungsprogramm widmet der Digitalisierung hohes Augenmerk. Eine der Voraussetzungen für eine intensivere Nutzung von IKT im Gesundheitswesen ist, dass die Berufsberechtigungen bzw. vergleichbare Berechtigungen von Gesundheitsdiensteanbietern (health professionals) zweifelsfrei öffentlich dokumentiert werden, dass diese Dokumentation zugänglich und auch technisch für Authentifizierungszwecke nutzbar ist. Einheitlich geregelte Rollen ermöglichen die Anknüpfung applikationsspezifischer Berechtigungssysteme und vermeiden damit Wartungsaufwände der Applikationsbetreiber. Die damit geschaffene eHealth-Infrastruktur trägt somit unmittelbar zur Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Bereitstellung von Grundlagen für das Berechtigungsmanagement im Gesundheitswesen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Adaptierung Berechtigungssysteme

Ausgangszustand 2013:

Das Konzept der rollenbasierten Authentifizierung (RBAC) hat sich durchgesetzt, ist jedoch im Gesundheitswesen noch nicht durchgängig umgesetzt.

Zielzustand 2017:

Anbieter und Betreiber elektronischer Gesundheitsdienste haben ihre Berechtigungssysteme weitgehend adaptiert. Die standardisierende Wirkung einheitlicher Rollen hat zur Verbesserung der Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste beigetragen.

Datenquelle:
Nicht vorhanden

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Ziel 2: Verbesserung der Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Behandlung von Gesundheitsdaten

Ausgangszustand 2013:

Gesundheitsdaten als sensible Daten werden vielfach noch über unsichere Medien weitergegeben. Die Datensicherheit kann mit der rasanten technischen Entwicklung (z.B. Apps, Cloud) nicht Schritt halten.

Zielzustand 2017:

Die Gesundheitsdaten werden in einem hohen Ausmaß und entsprechend dem Stand der Technik kryptografisch abgesichert gespeichert und/oder weitergegeben. Die Verwendung solcher Methoden wird als Qualitätsanforderung für die Erstellung oder Inanspruchnahme neuer Services gefordert.

Datenquelle:
Nicht vorhanden

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Ziel 3: Ausbau der nationalen eHealth-Infrastruktur

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Vollständiges authentisches Verzeichnis aller Gesundheitsdiensteanbieter

Ausgangszustand 2013:

Ein vollständiges authentisches Verzeichnis aller Gesundheitsdiensteanbieter ist nicht verfügbar. Verzeichnisse der Kunden oder Kommunikationspartner müssen daher bedarfskonform vorgehalten und kostenintensiv gewartet werden.

Zielzustand 2017:

Der eHVD bietet eine valide Datenbasis, die von Anbietern oder Betreibern elektronischer Gesundheitsdienste zunehmend genützt wird.

Istzustand 2017:

In den eHVD werden jene Gesundheitsdiensteanbieter aufgenommen, die auf Grund eines in den Berufs- oder Organisationsgesetzen festgelegten Verfahrens über eine Berufsberechtigung bzw. Betriebsberechtigung verfügen. Die diesbezüglichen Daten der Gesundheitsdiensteanbieter werden aus zum Teil konstitutiven Einzelverzeichnissen (z.B. Ärzteliste) zusammengeführt und qualitätsgesichert. Der Datenbestand (gerundet) des eHVD zum Evaluierungszeitpunkt umfasste: 270 Krankenanstalten (vollständig), 850 selbstständige Ambulatorien (etwa zu 95% vollständig), 1080 stationäre Pflegeeinrichtungen (zu etwa 90% vollständig), 1430 Apotheken (vollständig), 380 Gruppenpraxen und 43900 Ärztinnen/Ärzte (etwa 99% vollständig). Damit kann die Akutversorgung weitgehend abgedeckt werden, weitere Berufsgruppen bzw. Organisationen des Gesundheitswesens werden laufend verfügbar gemacht.

Datenquelle:
eHealth-Verzeichnisdienst (eHVD)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Überarbeitung des Rollenkataloges und Festlegung des Aktualisierungsverfahrens

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der derzeit geltende Katalog der im Gesundheitswesen zu verwendenden Rollen hat sich aus unterschiedlichen Gründen als ergänzungs- bzw. präzisierungsbedürftig erwiesen. Diesem Bedarf wird durch die Überarbeitung Rechnung getragen. Gleichzeitig wird ein standardisiertes, aber einfaches Verfahren eingeführt, mit dem ein künftiger Änderungsbedarf rascher festgestellt und damit auch rascher umgesetzt werden kann. Mit einem ergänzenden und leicht zugänglichen Arbeitsbehelf wird Registrierungspflichtigen (letztlich auch den Registrierungsstellen) die Zuordnung ihrer Tätigkeiten oder Leistungsangebote zu Rollen erleichtert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Festlegung kryptografischer Algorithmen und diesbezüglicher Qualitätskriterien

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Verwendung kryptografischer Methoden trägt zur Datensicherheit bei und ist daher auch ein wesentlicher Regelungsinhalt von Gesundheitstelematik-Verordnungen. In Bezug auf die Sicherheit der derzeit festgelegten Algorithmen sind keine Änderungen notwendig, allerdings sind auf Grund der Aktivitäten der diesbezüglichen Standardisierungsorganisationen textliche Berichtigungen durchzuführen. Qualitative Verbesserungen der Datensicherheit werden dadurch angestrebt, dass Klarstellungen zu Qualitätsanforderungen bei der Verwendung der Algorithmen (Schlüssellängen) aufgenommen wurden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Schaffung operativer Grundlagen für die Befüllung des eHVD

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die im GTelG 2012 festgelegten Registrierungsstellen benötigen zur Eintragung der Geundheitsdiensteanbieter in den eHVD entsprechende technische und organisatorische Grundlagen, die zu erarbeiten und zu warten sind. Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Übermittlungen sicherzustellen, muss die technische Spezifikation auch diesbezügliche Vorkehrungen sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die eine zeitnahe Reaktion bei Zwischenfällen erlaubt, enthalten. Sogenannte Einzelregistrierungen und die Sicherstellung der Aktualität dieser Daten werden durch ein in das Unternehmensserviceportal zu integrierendes Service unterstützt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Verbreiterung der Verwendung der Daten des eHVD

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Bereitstellung von Daten bzw. Öffnung des eHVD für eine breitere Nutzung beruht auf Anregungen sowohl von öffentlichen Einrichtungen als auch der Wirtschaft. Die Intensität einer solchen Nutzung und damit die Dimensionierung der Leistungsfähigkeit der dafür notwendigen technischen Systeme sowie die damit allenfalls verbundenen Risiken und Kosten sind derzeit schwer einschätzbar. Daher wird diese Öffnung mit entsprechender Sorgfalt eingeleitet, indem die Nutzungsarten vorerst eingeschränkt bzw. die Nutzung selbst – nicht zuletzt um Erfahrungen gewinnen zu können – von einem Antrag abhängig gemacht werden. Die dabei einzuhaltenden Rahmenbedingungen werden konkretisiert und anhand von Nutzungsbedingungen operationalisiert. Zur Implementierung werden technische Spezifikationen erstellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Transferaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Ein Mehraufwand für den Bund in finanzieller Hinsicht ist durch das Vorhaben bis zum Evaluierungszeitpunkt nicht entstanden.

Gesamtbeurteilung

Das mit der GTelV 2013 konkretisierte Rollenkonzept ist im Gesundheitswesen anerkannt und bildet insbesondere die Grundlage für die Gestaltung von Zugriffsberechtigungen auf ELGA. Eine punktuelle Ergänzung des Rollenkatalogs erfolgte mit der bundesgesetzlichen Regelung der Primärversorgung, ein darüber hinausgehender Erweiterungsbedarf war bisher nicht gegeben. Das Ziel 1 wurde somit zum Evaluierungszeitpunkt überwiegend erreicht. Die Datenaufbringung entspricht weitgehend der ursprünglichen Erwartungshaltung, die Herstellung der notwendigen Datenqualität hat sich allerdings als zeitaufwändiger erwiesen. Die dafür notwendigen Maßnahmen waren auf Seiten der Registrierungsstellen in deren Ausgangsverzeichnissen durchzuführen und sind damit als zeitlicher Einflussfaktor auf die Zielerreichung evident. Weitere Berufsverzeichnisse, wie etwa das Gesundheitsberuferegister (GBR), als Datenquellen sind aktuell erst im Entstehen, woraus sich Abweichungen zur Zielerreichung ergeben. Legistisch wurde sichergestellt, dass die qualitätsgesicherten Daten des GBR automationsunterstützt an den eHVD übermittelt werden. Damit wird der Datenbestand des eHVD um die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie die Angehörigen der medizinisch-technischen Dienste (rd. 100.000 Personen) erweitert. Die technischen Voraussetzungen für die automationsunterstützte Nutzung des eHVD wurden zwischenzeitlich geschaffen, ein erster Zugriff wurde im Rahmen der ELGA-Organisation eingerichtet. Offen bzw. als für das Jahr 2018 geplante Maßnahme ist die Einrichtung der operativen Anforderungen für und die Aufnahme der Einzelregistrierungen. Gleiches gilt für die Beistellung des Arbeitsbehelfs. Diese Arbeiten mussten im Hinblick auf kurzfristige ELGA-Anforderungen zurückgestellt werden. Das Ziel 3 ist somit zu Evaluierungszeitpunkt noch nicht vollständig erreicht. Die Erhebung von Mengengerüsten in Bezug auf die Verwendung der in der GTelV 2013 genannten kryptografischen Verfahren wäre nur mit unwirtschaftlich hohem Aufwand möglich, unbeschadet dessen ist aus den vorliegenden Informationen (Rückmeldungen und Anfragen) erkennbar, dass in der Verwendung, insbesondere der Übermittlung, von Gesundheitsdaten ein Bewusstseinswandel eingetreten ist. Solche Verfahren werden – wohl noch nicht flächendeckend – aber doch zunehmend eingesetzt. Die mit Ziel 2 intendierte Verbesserung der Awareness bzw. die Anhebung des Vertrauens im Umgang mit Gesundheitsdaten konnte somit weitgehend erreicht werden. Eine weitere geplante Maßnahme ist die Anpassung der GTelV 2013 an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG bzw. das hierzu verabschiedete Sicherheits- und Vertrauensdienstegesetz sein. Mit dem Vorhaben wurden die gesetzten Ziele weitgehend, aber noch nicht vollständig erreicht, weil die Wirkungen bzw. der Erfolg erst sukzessive sichtbar werden. Das Verhältnis von Input zu den bereits erreichten Wirkungen ist daher positiv, zumal wesentliche Gruppen von Gesundheitsdiensteanbietern, vor allem jene, die für ELGA in Betracht kommen, nahezu vollständig und mit hoher Datenqualität erfasst sind. Verbesserungspotenziale, beispielsweise in Bezug auf die Messbarkeit der Zielformulierung mittels Kennzahlen, werden derzeit nicht gesehen, weil die personelle Dynamik einzelner Berufsgruppen außerordentlich hoch ist – diesbezüglich sei lediglich auf die vorhersehbare Pensionierungswelle bei niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten hingewiesen. Nach Vorliegen ausreichender Erfahrungswerte mit der Nutzung der Daten des eHVD wird aber zu prüfen sein, ob das derzeit vorgesehene Antragsprinzip für ihre Nutzung beibehalten wird oder ihre Bereitstellung als open data nicht mit zusätzlichen Nutzeneffekten verbunden sein könnte.


Verbesserungspotentiale

Unumgängliche Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität in den Vorverzeichnissen; Clearingbedarf zwecks flächendeckender Ausstattung von Angehörigen der Gesundheitsberufe mit bPK durch die Registrierungsstellen


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.