Vorhaben
GTelV 2013
Gesundheitstelematik-Verordnung 2013
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Bereitstellung von Grundlagen für das Berechtigungsmanagement im Gesundheitswesen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Adaptierung Berechtigungssysteme
Ausgangszustand 2013:
Das Konzept der rollenbasierten Authentifizierung (RBAC) hat sich durchgesetzt, ist jedoch im Gesundheitswesen noch nicht durchgängig umgesetzt.
Zielzustand 2017:
Anbieter und Betreiber elektronischer Gesundheitsdienste haben ihre Berechtigungssysteme weitgehend adaptiert. Die standardisierende Wirkung einheitlicher Rollen hat zur Verbesserung der Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste beigetragen.
Datenquelle:
Nicht vorhanden
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Ziel 2: Verbesserung der Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Behandlung von Gesundheitsdaten
Ausgangszustand 2013:
Gesundheitsdaten als sensible Daten werden vielfach noch über unsichere Medien weitergegeben. Die Datensicherheit kann mit der rasanten technischen Entwicklung (z.B. Apps, Cloud) nicht Schritt halten.
Zielzustand 2017:
Die Gesundheitsdaten werden in einem hohen Ausmaß und entsprechend dem Stand der Technik kryptografisch abgesichert gespeichert und/oder weitergegeben. Die Verwendung solcher Methoden wird als Qualitätsanforderung für die Erstellung oder Inanspruchnahme neuer Services gefordert.
Datenquelle:
Nicht vorhanden
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Ziel 3: Ausbau der nationalen eHealth-Infrastruktur
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Vollständiges authentisches Verzeichnis aller Gesundheitsdiensteanbieter
Ausgangszustand 2013:
Ein vollständiges authentisches Verzeichnis aller Gesundheitsdiensteanbieter ist nicht verfügbar. Verzeichnisse der Kunden oder Kommunikationspartner müssen daher bedarfskonform vorgehalten und kostenintensiv gewartet werden.
Zielzustand 2017:
Der eHVD bietet eine valide Datenbasis, die von Anbietern oder Betreibern elektronischer Gesundheitsdienste zunehmend genützt wird.
Istzustand 2017:
In den eHVD werden jene Gesundheitsdiensteanbieter aufgenommen, die auf Grund eines in den Berufs- oder Organisationsgesetzen festgelegten Verfahrens über eine Berufsberechtigung bzw. Betriebsberechtigung verfügen. Die diesbezüglichen Daten der Gesundheitsdiensteanbieter werden aus zum Teil konstitutiven Einzelverzeichnissen (z.B. Ärzteliste) zusammengeführt und qualitätsgesichert. Der Datenbestand (gerundet) des eHVD zum Evaluierungszeitpunkt umfasste: 270 Krankenanstalten (vollständig), 850 selbstständige Ambulatorien (etwa zu 95% vollständig), 1080 stationäre Pflegeeinrichtungen (zu etwa 90% vollständig), 1430 Apotheken (vollständig), 380 Gruppenpraxen und 43900 Ärztinnen/Ärzte (etwa 99% vollständig). Damit kann die Akutversorgung weitgehend abgedeckt werden, weitere Berufsgruppen bzw. Organisationen des Gesundheitswesens werden laufend verfügbar gemacht.
Datenquelle:
eHealth-Verzeichnisdienst (eHVD)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Überarbeitung des Rollenkataloges und Festlegung des Aktualisierungsverfahrens
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der derzeit geltende Katalog der im Gesundheitswesen zu verwendenden Rollen hat sich aus unterschiedlichen Gründen als ergänzungs- bzw. präzisierungsbedürftig erwiesen. Diesem Bedarf wird durch die Überarbeitung Rechnung getragen. Gleichzeitig wird ein standardisiertes, aber einfaches Verfahren eingeführt, mit dem ein künftiger Änderungsbedarf rascher festgestellt und damit auch rascher umgesetzt werden kann. Mit einem ergänzenden und leicht zugänglichen Arbeitsbehelf wird Registrierungspflichtigen (letztlich auch den Registrierungsstellen) die Zuordnung ihrer Tätigkeiten oder Leistungsangebote zu Rollen erleichtert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Festlegung kryptografischer Algorithmen und diesbezüglicher Qualitätskriterien
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Verwendung kryptografischer Methoden trägt zur Datensicherheit bei und ist daher auch ein wesentlicher Regelungsinhalt von Gesundheitstelematik-Verordnungen. In Bezug auf die Sicherheit der derzeit festgelegten Algorithmen sind keine Änderungen notwendig, allerdings sind auf Grund der Aktivitäten der diesbezüglichen Standardisierungsorganisationen textliche Berichtigungen durchzuführen. Qualitative Verbesserungen der Datensicherheit werden dadurch angestrebt, dass Klarstellungen zu Qualitätsanforderungen bei der Verwendung der Algorithmen (Schlüssellängen) aufgenommen wurden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Schaffung operativer Grundlagen für die Befüllung des eHVD
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die im GTelG 2012 festgelegten Registrierungsstellen benötigen zur Eintragung der Geundheitsdiensteanbieter in den eHVD entsprechende technische und organisatorische Grundlagen, die zu erarbeiten und zu warten sind. Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Übermittlungen sicherzustellen, muss die technische Spezifikation auch diesbezügliche Vorkehrungen sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die eine zeitnahe Reaktion bei Zwischenfällen erlaubt, enthalten. Sogenannte Einzelregistrierungen und die Sicherstellung der Aktualität dieser Daten werden durch ein in das Unternehmensserviceportal zu integrierendes Service unterstützt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Verbreiterung der Verwendung der Daten des eHVD
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Bereitstellung von Daten bzw. Öffnung des eHVD für eine breitere Nutzung beruht auf Anregungen sowohl von öffentlichen Einrichtungen als auch der Wirtschaft. Die Intensität einer solchen Nutzung und damit die Dimensionierung der Leistungsfähigkeit der dafür notwendigen technischen Systeme sowie die damit allenfalls verbundenen Risiken und Kosten sind derzeit schwer einschätzbar. Daher wird diese Öffnung mit entsprechender Sorgfalt eingeleitet, indem die Nutzungsarten vorerst eingeschränkt bzw. die Nutzung selbst – nicht zuletzt um Erfahrungen gewinnen zu können – von einem Antrag abhängig gemacht werden. Die dabei einzuhaltenden Rahmenbedingungen werden konkretisiert und anhand von Nutzungsbedingungen operationalisiert. Zur Implementierung werden technische Spezifikationen erstellt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Ein Mehraufwand für den Bund in finanzieller Hinsicht ist durch das Vorhaben bis zum Evaluierungszeitpunkt nicht entstanden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.