Vorhaben
Gesundheitsreform 2013
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - G-ZG) erlassen wird
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Nachhaltige Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden, effektiven und effizienten Gesundheitsversorgung für alle
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Krankenhausaufenthalte [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
-7%
Datenquelle: ZS-G Monitoringbericht auf Basis der Diagnosen- und Leistungsdokumentation
Meilenstein 1: Behebung des Mangels an Interdisziplinären Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten und Ambulanten Erstversorgungseinheiten
Ausgangszustand 2013:
Mangel an interdisziplinären Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten und Ambulanten Erstversorgungseinheiten (im Sinne von § 6 Abs. 7 Z 4 und 5 KAKuG)
Zielzustand 2017:
Erhöhung der Anzahl an interdisziplinären Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten und Ambulanten Erstversorgungseinheiten (im Sinne von § 6 Abs. 7 Z 4 und 5 KAKuG), die dazu beitragen, medizinisch nicht erforderliche stationäre Aufenthalte und spitalsambulante Inanspruchnahmen zu vermeiden.
Istzustand 2017:
Die Anzahl an interdisziplinären Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten und Ambulanten Erstversorgungseinheiten (im Sinne von § 6 Abs. 7 Z 4 und 5 KAKuG) konnte kontinuierlich gesteigert werden.
Datenquelle:
Krankenanstaltenstatistik
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Langfristige Finanzierbarkeit des öffentlichen solidarischen Gesundheitssystems
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Nominelle öffentliche Gesundheitsausgaben [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
3,6%
Datenquelle: ZS-G Monitoringbericht
Meilenstein 1: Definition von Rahmenregelungen für Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen
Ausgangszustand 2013:
Keine bundesweiten Regelungen für Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen für vereinbarte sektorenübergreifende Leistungsverschiebungen
Zielzustand 2017:
Definition von Rahmenregelungen für Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen im Rahmen des ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrages im Jahr 2013 als Grundlage für die Finanzierung und Verrechnung von zu vereinbarenden sektorenübergreifenden Leistungsverschiebungen
Istzustand 2017:
Im Juni 2014 wurde von der Bundes-Zielsteuerungskommission ein „Bundeseinheitliches Regelwerk zur Ermittlung von Verrechnungsbeträgen“ beschlossen.
Datenquelle:
Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission im Juni 2014
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Einrichtung einer Finanzzielsteuerung im Rahmen der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit
Ausgangszustand 2013:
Intransparente Finanzierungsströme im österreichischen Gesundheitswesen
Zielzustand 2017:
Einrichtung einer Finanzzielsteuerung im Rahmen der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit im Jahr 2013. Im Zuge dieser Finanzzielsteuerung und des darauf basierenden Monitorings werden die relevanten Gesundheitsausgaben jährlich sektorenübergreifend transparent dargestellt.
Istzustand 2017:
Im Rahmen der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit wurde ein Monitoring implementiert. In diesem Monitoring werden unter anderem die relevanten Gesundheitsausgaben sektorenübergreifend transparent dargestellt.
Datenquelle:
ZS-G Monitoringberichte
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Intensivierung von Qualitätssicherung und Steigerung von Transparenz im österreichischen Gesundheitswesen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Entwicklung eines adäquaten mit dem stationären Bereich vergleichbaren Systems zur Ergebnisqualitätsmessung- und sicherung
Ausgangszustand 2013:
Fehlende österreichweite Ergebnisqualitätsmessung und -sicherung im ambulanten Bereich
Zielzustand 2017:
Entwicklung eines adäquaten mit dem stationären Bereich vergleichbaren Systems zur Ergebnisqualitätsmessung- und sicherung unter Berücksichtigung von internationalen Modellen und Erfahrungen innerhalb von 18 Monaten nach dem 1. Juli 2013.
Istzustand 2017:
Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat im Juni 2015 ein Erstkonzept „Qualitätsmessung im ambulanten Bereich“ beschlossen.
Datenquelle:
Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission von Juni 2015
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Meilenstein 2: Regelmäßige Veröffentlichung von Qualitätsberichten
Ausgangszustand 2013:
Weitestgehend fehlende bundesweite Qualitätsberichterstattung
Zielzustand 2017:
Regelmäßige Veröffentlichung von Qualitätsberichten, insbesondere auch über die Ergebnisqualität im stationären und ambulanten Bereich ab 2014
Istzustand 2017:
Berichte über die Ergebnisqualität im stationären Bereich werden jährlich veröffentlicht.
Datenquelle:
A-IQI Berichte
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Ziel 4: Forcierung von Gesundheitsförderung und Prävention
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Wirkungsorientierte Gesundheitsförderung und Prävention
Ausgangszustand 2013:
Unzureichende Zielrichtung der Gesundheitsförderung und Prävention
Zielzustand 2017:
Gesundheitsförderung und Prävention soll zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung durch Koppelung an gemeinsam definierte wirkungsorientierte Gesundheitsziele zielgerichtet erfolgen und verpflichtend evaluiert werden
Istzustand 2017:
Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat im März 2014 eine Gesundheitsförderungsstrategie im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrags beschlossen. Im Juli 2016 wurde der erste Bundes-Monitoringbericht zur Gesundheitsförderungsstrategie für den Berichtszeitraum 2013-2016 der Bundes-Zielsteuerungskommission zur Kenntnis gebracht.
Datenquelle:
Beschlüsse der Bundes-Zielsteuerungskommission von März 2014 und Juli 2016
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Gesundheitsförderungsfonds für gemeinsame sektorenübergreifend abgestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention
Ausgangszustand 2013:
Im Rahmen der Landesgesundheitsfonds sind keine Gesundheitsförderungsfonds für gemeinsame sektorenübergreifend abgestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention vorhanden.
Zielzustand 2017:
In allen neun Landesgesundheitsfonds sind im Jahr 2013 Gesundheitsförderungsfonds für gemeinsame sektorenübergreifend abgestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention eingerichtet.
Istzustand 2017:
In allen neun Landesgesundheitsfonds wurden Gesundheitsförderungsfonds für gemeinsame sektorenübergreifend abgestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention eingerichtet.
Datenquelle:
Landesfondsgesetze
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 5: Herbeiführung einer den Interdependenzen entsprechenden "Governance" der Zuständigkeiten für die Gesundheitsversorgung durch die Einrichtung einer partnerschaftlichen Zielsteuerung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung mit dem Ziel einer gemeinsamen Planung und Steuerung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Schaffung der Bundes-Zielsteuerungskommission
Ausgangszustand 2013:
In den bisherigen Gremien erfolgte eine gemeinsame sektorenübergreifende Planung und Steuerung nur sehr rudimentär.
Zielzustand 2017:
Umbau der bestehenden Organisation und Schaffung der Bundes-Zielsteuerungskommission als geeignetes Gremium für die gemeinsame sektorenübergreifende Planung und Steuerung. Dieses Gremium soll im Jahr 2013 eingerichtet werden.
Istzustand 2017:
Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat als geeignetes Gremium zur gemeinsamen sektorenübergreifenden Planung und Steuerung im Jahr 2013 ihre Arbeit aufgenommen.
Datenquelle:
Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz für die Jahre 2013 bis 2016
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Einrichtung einer partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit
Ausgangszustand 2013:
Aufgrund der derzeitigen Kompetenzverteilung und unterschiedlicher Finanzierungszuständigkeiten erfolgt die Planung und Steuerung für die einzelnen Gesundheitssektoren weitestgehend getrennt, sodass Versorgungsziele nicht sektorenübergreifend definiert und Maßnahmen nicht sektorenübergreifend abgestimmt werden.
Zielzustand 2017:
Einrichtung einer partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit im Jahr 2013 und Abschluss von Zielsteuerungsverträgen auf Bundes- und Landesebene in einem ersten Schritt für die Periode 2013 bis 2016. Vereinbarung von konkreten sektorenübergreifenden Versorgungszielen sowie von Maßnahmenpaketen zur Erreichung dieser Ziele. Die konkrete Operationalisierung dieser Zielsteuerungsverträge erfolgt auf Bundes- und Landesebene in jährlichen Arbeitsprogrammen. Damit wird eine sektorenübergreifende Planung und Steuerung zum Abbau von Parallelstrukturen, zur Vermeidung von Über- und Unterversorgungen, zum Abbau von Barrieren an den Schnittstellen und somit zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung erreicht.
Istzustand 2017:
Ein Bundes-Zielsteuerungsvertrag und neun Landes-Zielsteuerungsverträge liegen vor. Diese beinhalten insbesondere konkrete sektorenübergreifende Versorgungsziele sowie Maßnahmenpakete zur Erreichung dieser Ziele. Die konkrete Operationalisierung dieser Zielsteuerungsverträge ist in jährlichen Arbeitsprogrammen auf Bundes- und Landesebene erfolgt.
Datenquelle:
Bundes-Zielsteuerungsvertrag, Landes-Zielsteuerungsverträge, Beschlüsse der Bundes-Zielsteuerungskommission und der Landes-Zielsteuerungskommissionen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Kurative Versorgung am "best point of service" und insbesondere Entlastung des stationären Bereichs in den Akutkrankenanstalten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zwecks Entlastung des vollstationären Bereichs soll die Leistungserbringung im tagesklinischen und ambulanten Bereich bedarfsgerecht weiterentwickelt werden und hinsichtlich der Leistungsangebote aufeinander abgestimmt und festgelegt werden. In diesem Zusammenhang soll der Anteil ausgewählter tagesklinisch erbrachter Leistungen und ambulanter Leistungen medizinisch und gesamtwirtschaftlich begründet erhöht werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Forcierung von innovativen extramuralen Versorgungsformen und Förderung bestehender Möglichkeiten der extramuralen (interdisziplinären) Zusammenarbeit
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Auf allen Versorgungsebenen ist der Einrichtung von multiprofessionellen und integrativen Versorgungsformen Vorrang gegenüber Einzelleistungserbringern zu geben, um insbesondere die Versorgung zu Tagesrand- und Wochenendzeiten zu ermöglichen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Zielgerichtete Gesundheitsförderung und Prävention, Stärkung von evidenzbasierter Früherkennung und Frühintervention
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit ist als eines der zentralen Prinzipien die Forcierung der Gesundheitsförderung und Prävention festgelegt. Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ist die Einrichtung von Gesundheitsförderungsfonds im Rahmen der Landesgesundheitsfonds vorgesehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Österreichweite Qualitätsarbeit auf den Ebenen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im der Zuge der Zielsteuerung-Gesundheit soll die Qualitätsarbeit die Bereiche Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität umfassen. Ein wesentliches Handlungsfeld im Bereich der Ergebnisqualität ist die Etablierung eines Systems zur Ergebnisqualitätsmessung und -sicherung für den ambulanten Bereich, das mit jenem des stationären Bereichs vergleichbar ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Etablierung eines Monitoringsystems
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit soll ein nach Sektoren und Regionen differenziertes österreichweites Monitoring und Berichtswesen implementiert werden, um ein laufendes Evaluieren der gemeinsam vereinbarten Ziele zu ermöglichen und um Transparenz und Vergleichbarkeit im Gesundheitswesen zu schaffen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Effektiver und effizienter Einsatz von Medikamenten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Da in den vergangenen Jahren verstärkt Fragen des sektorenübergreifenden Einsatzes von hochpreisigen und spezialisierten Medikamenten und die Tragung der damit verbundenen Kosten zur Diskussion standen, sollen im Sinne der Zielsetzung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit zu dieser Thematik in einer eigens eingerichteten Medikamentenkommission entsprechende Empfehlungen gemeinsam erarbeitet und der Bundes-Zielsteuerungskommission zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
nicht erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aufgrund der bisher vorliegenden Monitoringberichte wurde die vereinbarte Ausgabenobergrenze für öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege sowohl vom Bund, den Ländern und der Sozialversicherung eingehalten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Für Unternehmen im Gesundheitswesen (Krankenanstalten) wurden Anreize, ihre Organisations- und Prozessabläufe zu optimieren geschaffen.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Der Zugang zu und die Verfügbarkeit von allen notwendigen Leistungen sowie die patienten- und bedarfsorientierte Gestaltung des Leistungsangebots in der Gesundheitsversorgung konnte verbessert werden, wobei die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung waren. Die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Schwerpunkt bei der Stärkung der Primärversorgung und des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Derzeit liegt der Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt stabil bei rund 7 Prozent.
Subdimension(en)
- Entscheidungsprozesse und -gremien
- Körperliche und seelische Gesundheit
Bei der Zusammensetzung der Bundes-Zielsteuerungskommission und der Bundesgesundheitskommission wurde auf ein möglichst angemessene Berücksichtigung beider Geschlechter geachtet. Der Anteil an Frauen in der Bundes-Zielsteuerungskommission liegt liegt bei rund 50 %, in der Bundesgesundheitskommission bei 33 %.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.