Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Gesundheitsreform 2013

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - G-ZG) erlassen wird

2017
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

Aufgrund verschiedener Kompetenzen und Finanziers im Gesundheitssystem sind Parallelstrukturen, Über- und Unterversorgungen, Barrieren an den Schnittstellen, intransparente Finanzierungsströme und damit Effizienzverluste entstanden.
Neben einer Beeinträchtigung in der Gesundheitsversorgung der in Österreich lebenden Menschen führen diese Probleme auch zu einem wachsenden Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben gemessen an der Wirtschaftsentwicklung (BIP), wodurch die langfristige Finanzierbarkeit der österreichischen Gesundheitsversorgung gefährdet ist.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Eines der Wirkungsziele Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik des BMASGK ist die Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht. Dem entsprechend sollen mit der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit die aufgrund verschiedener Kompetenzen und Finanziers im Gesundheitssystem entstandenen Parallelstrukturen, Über- und Unterversorgungen reduziert, Barrieren an den Schnittstellen und intransparenten Finanzierungsströmen abgebaut sowie die Effizienz gesteigert werden. Dadurch soll die langfristige Finanzierbarkeit der österreichischen Gesundheitsversorgung auf hohem Qualitätsniveau sichergestellt werden.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Nachhaltige Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden, effektiven und effizienten Gesundheitsversorgung für alle

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Krankenhausaufenthalte [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

-7

%

Datenquelle: ZS-G Monitoringbericht auf Basis der Diagnosen- und Leistungsdokumentation

Meilenstein 1: Behebung des Mangels an Interdisziplinären Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten und Ambulanten Erstversorgungseinheiten

Ausgangszustand 2013:

Mangel an interdisziplinären Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten und Ambulanten Erstversorgungseinheiten (im Sinne von § 6 Abs. 7 Z 4 und 5 KAKuG)

Zielzustand 2017:

Erhöhung der Anzahl an interdisziplinären Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten und Ambulanten Erstversorgungseinheiten (im Sinne von § 6 Abs. 7 Z 4 und 5 KAKuG), die dazu beitragen, medizinisch nicht erforderliche stationäre Aufenthalte und spitalsambulante Inanspruchnahmen zu vermeiden.

Istzustand 2017:

Die Anzahl an interdisziplinären Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten und Ambulanten Erstversorgungseinheiten (im Sinne von § 6 Abs. 7 Z 4 und 5 KAKuG) konnte kontinuierlich gesteigert werden.

Datenquelle:
Krankenanstaltenstatistik

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Langfristige Finanzierbarkeit des öffentlichen solidarischen Gesundheitssystems

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Nominelle öffentliche Gesundheitsausgaben [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

3,6

%

Datenquelle: ZS-G Monitoringbericht

Meilenstein 1: Definition von Rahmenregelungen für Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen

Ausgangszustand 2013:

Keine bundesweiten Regelungen für Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen für vereinbarte sektorenübergreifende Leistungsverschiebungen

Zielzustand 2017:

Definition von Rahmenregelungen für Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen im Rahmen des ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrages im Jahr 2013 als Grundlage für die Finanzierung und Verrechnung von zu vereinbarenden sektorenübergreifenden Leistungsverschiebungen

Istzustand 2017:

Im Juni 2014 wurde von der Bundes-Zielsteuerungskommission ein „Bundeseinheitliches Regelwerk zur Ermittlung von Verrechnungsbeträgen“ beschlossen.

Datenquelle:
Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission im Juni 2014

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Einrichtung einer Finanzzielsteuerung im Rahmen der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit

Ausgangszustand 2013:

Intransparente Finanzierungsströme im österreichischen Gesundheitswesen

Zielzustand 2017:

Einrichtung einer Finanzzielsteuerung im Rahmen der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit im Jahr 2013. Im Zuge dieser Finanzzielsteuerung und des darauf basierenden Monitorings werden die relevanten Gesundheitsausgaben jährlich sektorenübergreifend transparent dargestellt.

Istzustand 2017:

Im Rahmen der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit wurde ein Monitoring implementiert. In diesem Monitoring werden unter anderem die relevanten Gesundheitsausgaben sektorenübergreifend transparent dargestellt.

Datenquelle:
ZS-G Monitoringberichte

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Intensivierung von Qualitätssicherung und Steigerung von Transparenz im österreichischen Gesundheitswesen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Entwicklung eines adäquaten mit dem stationären Bereich vergleichbaren Systems zur Ergebnisqualitätsmessung- und sicherung

Ausgangszustand 2013:

Fehlende österreichweite Ergebnisqualitätsmessung und -sicherung im ambulanten Bereich

Zielzustand 2017:

Entwicklung eines adäquaten mit dem stationären Bereich vergleichbaren Systems zur Ergebnisqualitätsmessung- und sicherung unter Berücksichtigung von internationalen Modellen und Erfahrungen innerhalb von 18 Monaten nach dem 1. Juli 2013.

Istzustand 2017:

Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat im Juni 2015 ein Erstkonzept „Qualitätsmessung im ambulanten Bereich“ beschlossen.

Datenquelle:
Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission von Juni 2015

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht

Meilenstein 2: Regelmäßige Veröffentlichung von Qualitätsberichten

Ausgangszustand 2013:

Weitestgehend fehlende bundesweite Qualitätsberichterstattung

Zielzustand 2017:

Regelmäßige Veröffentlichung von Qualitätsberichten, insbesondere auch über die Ergebnisqualität im stationären und ambulanten Bereich ab 2014

Istzustand 2017:

Berichte über die Ergebnisqualität im stationären Bereich werden jährlich veröffentlicht.

Datenquelle:
A-IQI Berichte

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht

Ziel 4: Forcierung von Gesundheitsförderung und Prävention

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Wirkungsorientierte Gesundheitsförderung und Prävention

Ausgangszustand 2013:

Unzureichende Zielrichtung der Gesundheitsförderung und Prävention

Zielzustand 2017:

Gesundheitsförderung und Prävention soll zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung durch Koppelung an gemeinsam definierte wirkungsorientierte Gesundheitsziele zielgerichtet erfolgen und verpflichtend evaluiert werden

Istzustand 2017:

Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat im März 2014 eine Gesundheitsförderungsstrategie im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrags beschlossen. Im Juli 2016 wurde der erste Bundes-Monitoringbericht zur Gesundheitsförderungsstrategie für den Berichtszeitraum 2013-2016 der Bundes-Zielsteuerungskommission zur Kenntnis gebracht.

Datenquelle:
Beschlüsse der Bundes-Zielsteuerungskommission von März 2014 und Juli 2016

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Gesundheitsförderungsfonds für gemeinsame sektorenübergreifend abgestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention

Ausgangszustand 2013:

Im Rahmen der Landesgesundheitsfonds sind keine Gesundheitsförderungsfonds für gemeinsame sektorenübergreifend abgestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention vorhanden.

Zielzustand 2017:

In allen neun Landesgesundheitsfonds sind im Jahr 2013 Gesundheitsförderungsfonds für gemeinsame sektorenübergreifend abgestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention eingerichtet.

Istzustand 2017:

In allen neun Landesgesundheitsfonds wurden Gesundheitsförderungsfonds für gemeinsame sektorenübergreifend abgestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention eingerichtet.

Datenquelle:
Landesfondsgesetze

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 5: Herbeiführung einer den Interdependenzen entsprechenden "Governance" der Zuständigkeiten für die Gesundheitsversorgung durch die Einrichtung einer partnerschaftlichen Zielsteuerung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung mit dem Ziel einer gemeinsamen Planung und Steuerung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Schaffung der Bundes-Zielsteuerungskommission

Ausgangszustand 2013:

In den bisherigen Gremien erfolgte eine gemeinsame sektorenübergreifende Planung und Steuerung nur sehr rudimentär.

Zielzustand 2017:

Umbau der bestehenden Organisation und Schaffung der Bundes-Zielsteuerungskommission als geeignetes Gremium für die gemeinsame sektorenübergreifende Planung und Steuerung. Dieses Gremium soll im Jahr 2013 eingerichtet werden.

Istzustand 2017:

Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat als geeignetes Gremium zur gemeinsamen sektorenübergreifenden Planung und Steuerung im Jahr 2013 ihre Arbeit aufgenommen.

Datenquelle:
Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz für die Jahre 2013 bis 2016

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Einrichtung einer partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit

Ausgangszustand 2013:

Aufgrund der derzeitigen Kompetenzverteilung und unterschiedlicher Finanzierungszuständigkeiten erfolgt die Planung und Steuerung für die einzelnen Gesundheitssektoren weitestgehend getrennt, sodass Versorgungsziele nicht sektorenübergreifend definiert und Maßnahmen nicht sektorenübergreifend abgestimmt werden.

Zielzustand 2017:

Einrichtung einer partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit im Jahr 2013 und Abschluss von Zielsteuerungsverträgen auf Bundes- und Landesebene in einem ersten Schritt für die Periode 2013 bis 2016. Vereinbarung von konkreten sektorenübergreifenden Versorgungszielen sowie von Maßnahmenpaketen zur Erreichung dieser Ziele. Die konkrete Operationalisierung dieser Zielsteuerungsverträge erfolgt auf Bundes- und Landesebene in jährlichen Arbeitsprogrammen. Damit wird eine sektorenübergreifende Planung und Steuerung zum Abbau von Parallelstrukturen, zur Vermeidung von Über- und Unterversorgungen, zum Abbau von Barrieren an den Schnittstellen und somit zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung erreicht.

Istzustand 2017:

Ein Bundes-Zielsteuerungsvertrag und neun Landes-Zielsteuerungsverträge liegen vor. Diese beinhalten insbesondere konkrete sektorenübergreifende Versorgungsziele sowie Maßnahmenpakete zur Erreichung dieser Ziele. Die konkrete Operationalisierung dieser Zielsteuerungsverträge ist in jährlichen Arbeitsprogrammen auf Bundes- und Landesebene erfolgt.

Datenquelle:
Bundes-Zielsteuerungsvertrag, Landes-Zielsteuerungsverträge, Beschlüsse der Bundes-Zielsteuerungskommission und der Landes-Zielsteuerungskommissionen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Kurative Versorgung am "best point of service" und insbesondere Entlastung des stationären Bereichs in den Akutkrankenanstalten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zwecks Entlastung des vollstationären Bereichs soll die Leistungserbringung im tagesklinischen und ambulanten Bereich bedarfsgerecht weiterentwickelt werden und hinsichtlich der Leistungsangebote aufeinander abgestimmt und festgelegt werden. In diesem Zusammenhang soll der Anteil ausgewählter tagesklinisch erbrachter Leistungen und ambulanter Leistungen medizinisch und gesamtwirtschaftlich begründet erhöht werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Forcierung von innovativen extramuralen Versorgungsformen und Förderung bestehender Möglichkeiten der extramuralen (interdisziplinären) Zusammenarbeit

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Auf allen Versorgungsebenen ist der Einrichtung von multiprofessionellen und integrativen Versorgungsformen Vorrang gegenüber Einzelleistungserbringern zu geben, um insbesondere die Versorgung zu Tagesrand- und Wochenendzeiten zu ermöglichen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Zielgerichtete Gesundheitsförderung und Prävention, Stärkung von evidenzbasierter Früherkennung und Frühintervention

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit ist als eines der zentralen Prinzipien die Forcierung der Gesundheitsförderung und Prävention festgelegt. Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ist die Einrichtung von Gesundheitsförderungsfonds im Rahmen der Landesgesundheitsfonds vorgesehen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Österreichweite Qualitätsarbeit auf den Ebenen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im der Zuge der Zielsteuerung-Gesundheit soll die Qualitätsarbeit die Bereiche Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität umfassen. Ein wesentliches Handlungsfeld im Bereich der Ergebnisqualität ist die Etablierung eines Systems zur Ergebnisqualitätsmessung und -sicherung für den ambulanten Bereich, das mit jenem des stationären Bereichs vergleichbar ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Etablierung eines Monitoringsystems

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit soll ein nach Sektoren und Regionen differenziertes österreichweites Monitoring und Berichtswesen implementiert werden, um ein laufendes Evaluieren der gemeinsam vereinbarten Ziele zu ermöglichen und um Transparenz und Vergleichbarkeit im Gesundheitswesen zu schaffen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Effektiver und effizienter Einsatz von Medikamenten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Da in den vergangenen Jahren verstärkt Fragen des sektorenübergreifenden Einsatzes von hochpreisigen und spezialisierten Medikamenten und die Tragung der damit verbundenen Kosten zur Diskussion standen, sollen im Sinne der Zielsetzung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit zu dieser Thematik in einer eigens eingerichteten Medikamentenkommission entsprechende Empfehlungen gemeinsam erarbeitet und der Bundes-Zielsteuerungskommission zur Entscheidung vorgelegt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aufgrund der bisher vorliegenden Monitoringberichte wurde die vereinbarte Ausgabenobergrenze für öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege sowohl vom Bund, den Ländern und der Sozialversicherung eingehalten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Kinder und Jugend Gesamtwirtschaft Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Für Unternehmen im Gesundheitswesen (Krankenanstalten) wurden Anreize, ihre Organisations- und Prozessabläufe zu optimieren geschaffen.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Der Zugang zu und die Verfügbarkeit von allen notwendigen Leistungen sowie die patienten- und bedarfsorientierte Gestaltung des Leistungsangebots in der Gesundheitsversorgung konnte verbessert werden, wobei die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung waren. Die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Schwerpunkt bei der Stärkung der Primärversorgung und des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Derzeit liegt der Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt stabil bei rund 7 Prozent.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Entscheidungsprozesse und -gremien
  • Körperliche und seelische Gesundheit

Bei der Zusammensetzung der Bundes-Zielsteuerungskommission und der Bundesgesundheitskommission wurde auf ein möglichst angemessene Berücksichtigung beider Geschlechter geachtet. Der Anteil an Frauen in der Bundes-Zielsteuerungskommission liegt liegt bei rund 50 %, in der Bundesgesundheitskommission bei 33 %.

Gesamtbeurteilung

Durch die Implementierung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit konnte die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Systempartnern Bund, Länder und Sozialversicherung kontinuierlich verbessert werden. Auch ist es gelungen, einen Großteil der vereinbarten Maßnahmen umzusetzen und die vereinbarten Ziele zu erreichen. Der für die öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege vereinbarte Ausgabendämpfungspfad wurde bei verbesserter bzw. gleichbleibender Qualität der Gesundheitsversorgung sowohl im Bereich der Länder als auch im Bereich der Sozialversicherung eingehalten, teilweise sogar unterschritten. Insbesondere ist es gelungen eines der wesentlichen Ziele nämlich die Stärkung der Primärversorgung durch die gesetzliche Umsetzung des Primärversorgungskonzeptes „Das Team rund um den Hausarzt“ einen wesentlichen Schritt voranzutreiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass für einige Kennzahlen der Istwert für 2017 zum Zeitpunkt der Evaluierung noch nicht vorliegt. Die über die Jahre 2013 bis 2016 verfolgte Entwicklung lässt jedoch erkennen, dass die Zielwerte mit größter Wahrscheinlichkeit erreicht worden sind.
Im der Zuge der Zielsteuerung-Gesundheit wurden in den Dimensionen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zahlreiche Maßnahmen gesetzt, jedoch konnte im Bereich der Ergebnisqualität das Ziel, der Etablierung eines Systems zur Ergebnisqualitätsmessung und -sicherung für den ambulanten Bereich, das mit jenem des stationären Bereichs vergleichbar ist, bis Ende 2016 noch nicht zur Gänze erreicht werden.
Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Behebung des Mangels an interdisziplinären Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten und Ambulanten Erstversorgungseinheiten“ sieht der Österreichische Strukturplan Gesundheit 2017 nunmehr statt diesen bei Organisations- bzw. Betriebsformen nur mehr als Organisationsform Zentrale Ambulante Erstversorgungseinheiten vor.
Zu den Maßnahme „Kurative Versorgung am ‚best Point of service‘ und insbesondere Entlastung des stationären Bereichs der Akutkrankenanstalten“ und „Forcierung von innovativen extramuralen Versorgungsformen und Förderung bestehender Möglichkeiten der extramuralen Zusammenarbeit“ wird festgehalten, dass die entsprechenden Änderungen der bzw. Arbeiten an den Regionalen Strukturplänen Gesundheit auf Ebene der Länder derzeit im Gange sind.
Hinsichtlich der Maßnahme „Im Zusammenhang mit den in den vergangenen Jahren verstärkt aufgetretenen Fragen des sektorenübergreifenden Einsatzes von hochpreisigen und spezialisierten Medikamenten und der Tragung der damit verbundenen Kosten“ wurde zwar die vorgesehene Medikamentenkommission eingerichtet, es war jedoch nicht möglich, sich auf gemeinsame Empfehlungen zu einigen und solche der Bundes-Zielsteuerungskommission zur Entscheidung vorzulegen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die im Rahmen der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit vereinbarten Ziele und Maßnahmen überwiegend erreicht und umgesetzt wurden. Dadurch wurde insbesondere die enge Zusammenarbeit der Systempartner und der Informationsaustausch wesentlich verbessert.
Darauf aufbauend wurde die partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit weiterentwickelt und vereinbart, diese fortzusetzen und zu intensivieren. Dem entsprechend wurde im Jahr 2017 sowohl eine neue Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit als auch ein neuer Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene für die Jahre 2017 bis 2021 abgeschlossen.


Verbesserungspotentiale

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen eingerichtete Arbeitsstruktur verschlankt und effizienter gestaltet sowie Informations- und Datenflüsse weiter verbessert werden sollten.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen