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MASSNAHME

Monitoring der bescheidmäßig erlassenen Sicherheitsvorkehrungen für Betreiber wesentlicher Dienste durch die NIS-Behörde

Monitoring der bescheidmäßig erlassenen Sicherheitsvorkehrungen für BetreiberInnen wesentlicher Dienste durch die Behörde für strategische Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS), damit entsprechend der EU-Richtlinie NIS bei sensiblen Infrastrukturen Österreichs (Wasser- und Energieversorgung, Bankwesen, digitale Dienste etc.) eine wirksame Widerstandskraft gegen Cyber-Bedrohungen aufgebaut werden kann.

2019
Keine Bewertung

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl geprüfter Betreiber wesentlicher Dienste im Hinblick auf bescheidmäßige Umsetzung

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

n.v.

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Gemäß geltender Fassung des NIS-Gesetzes ist das Bundeskanzleramt für die Festlegung der Sicherheitsvorkehrungen durch Verordnung zuständig, und das Bundesministerium für Inneres ist für die Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen zuständig. Da das Bundeskanzleramt mangels rechtlicher Grundlage die Globalbudgetmaßnahme nicht umsetzen konnte, wird von einer Erfolgsmessung abgesehen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

NIS-Behörde des Bundeskanzleramts

Berechnungsmethode

Zählung der geprüften Betreiber wesentlicher Dienste

Meilenstein: Bewertungskriterien zum Umsetzungsstand der per Bescheid verlangten Sicherheitsvorkehrungen

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Istzustand des Meilensteins nicht vorhanden

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.01.2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es liegen noch keine Bewertungskriterien vor

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Die Bewertungskriterien zum Umsetzungsstand der per Bescheid verlangten Sicherheitsvorkehrungen liegen vor

Erläuterung der Entwicklung

Gemäß geltender Fassung des NIS-Gesetzes ist das Bundesministerium für Inneres für die Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen bei Betreibern wesentlicher Dienste zuständig. Mangels gesetzlicher Grundlage konnte daher das Bundeskanzleramt die damit im Zusammenhang stehende Maßnahme 3 des Globalbudgets 10.01 nicht umsetzen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

Keine Bewertung