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WIRKUNGSZIEL

Das BKA als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer

2019
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Eine proaktive, effiziente Vertretung der österreichischen Interessen erfordert eine verstärkte ressortübergreifende Koordination durch das Bundeskanzleramt. Ein Beispiel für einen Koordinationsschwerpunkt des Bundeskanzleramts gemeinsam mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten im Jahr 2019 war die Erstellung des ersten Freiwilligen Nationalen Berichts zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele/FNU (SDGs). Der FNU umfasst eine österreichweite Bestandsaufnahme der Umsetzung der SDGs einschließlich der Darstellung konkreter Beispiele (= Erfolgsgeschichten). Außerdem liefert der Bericht eine Übersicht von Herausforderungen, welche weiterhin bestehen. An der Ausarbeitung des Berichts waren neben sämtlichen Bundesministerien auch VertreterInnen von Ländern, Städten und Gemeinden sowie aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt. Im Ministerrat vom 27. Mai 2020 wurde der FNU von der Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Vorlauf der am 15. Juli 2020 im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums der Vereinten Nationen (VN) stattfindenden Präsentation wurden die Hauptbotschaften und der Bericht (in deutscher und englischer Sprache) an die VN übermittelt und veröffentlicht. Ein weiterer Koordinierungsschwerpunkt des Bundeskanzleramts sind die strategischen Cybersicherheitsagenden Österreichs. Das Bundeskanzleramt führte 2018 bis 2019 die legistischen Maßnahmen zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) durch. Auf dieser Basis traten das NIS-Gesetz im Dezember 2018 und die NIS-Verordnung im Juli 2019 in Kraft. Daher konnte die NIS-Behörde erst im zweiten Halbjahr 2019 vollumfänglich ihre Tätigkeit aufnehmen. Die NIS-Behörde hat insofern eine hohe Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens, als sie mittels rechtlicher Vorgaben für die Cybersicherheit bei BetreiberInnen wesentlicher Dienste sorgt. Gemäß geltender Fassung des NIS-Gesetzes ist das Bundesministerium für Inneres für die Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen bei diesen BetreiberInnen zuständig. Mangels gesetzlicher Grundlage konnte daher das Bundeskanzleramt die damit im Zusammenhang stehende Maßnahme 3 des Globalbudgets 10.01 nicht umsetzen.

Der hohe Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) zeigt sich insbesondere darin, dass auch im Jahr 2019 der Anteil an vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen bei Diskriminierungsfällen übertroffen wurde. Die positive Entwicklung hängt unter anderem mit dem präventiven Ansatz der GAW zusammen, aktiv auf Unternehmen und Interessenvertretungen zuzugehen und Informations- und Bewusstseinsarbeit anzubieten.

Sowohl das Ergebnis der Kennzahl dieses Wirkungsziels als auch die oben beschriebene positive Entwicklung bei Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.