MASSNAHME
Monitoring der bescheidmäßig erlassenen Sicherheitsvorkehrungen für Betreiber wesentlicher Dienste durch die NIS-Behörde
Monitoring der bescheidmäßig erlassenen Sicherheitsvorkehrungen für BetreiberInnen wesentlicher Dienste durch die Behörde für strategische Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS), damit entsprechend der EU-Richtlinie NIS bei sensiblen Infrastrukturen Österreichs (Wasser- und Energieversorgung, Bankwesen, digitale Dienste etc.) eine wirksame Widerstandskraft gegen Cyber-Bedrohungen aufgebaut werden kann.
Keine Bewertung
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl geprüfter Betreiber wesentlicher Dienste im Hinblick auf bescheidmäßige Umsetzung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
n.v.Anzahl
Zielzustand
50Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Gemäß geltender Fassung des NIS-Gesetzes ist das Bundeskanzleramt für die Festlegung der Sicherheitsvorkehrungen durch Verordnung zuständig, und das Bundesministerium für Inneres ist für die Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen zuständig. Da das Bundeskanzleramt mangels rechtlicher Grundlage die Globalbudgetmaßnahme nicht umsetzen konnte, wird von einer Erfolgsmessung abgesehen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
NIS-Behörde des Bundeskanzleramts
Berechnungsmethode
Zählung der geprüften Betreiber wesentlicher Dienste
Meilenstein: Bewertungskriterien zum Umsetzungsstand der per Bescheid verlangten Sicherheitsvorkehrungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Istzustand des Meilensteins nicht vorhanden
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.01.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es liegen noch keine Bewertungskriterien vor
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Die Bewertungskriterien zum Umsetzungsstand der per Bescheid verlangten Sicherheitsvorkehrungen liegen vor
Erläuterung der Entwicklung
Gemäß geltender Fassung des NIS-Gesetzes ist das Bundesministerium für Inneres für die Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen bei Betreibern wesentlicher Dienste zuständig. Mangels gesetzlicher Grundlage konnte daher das Bundeskanzleramt die damit im Zusammenhang stehende Maßnahme 3 des Globalbudgets 10.01 nicht umsetzen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
Keine Bewertung