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WIRKUNGSZIEL

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der dritten EU-Ratspräsidentschaft Österreichs wurde durch die „Task Force EU-Vorsitz“ im Bundeskanzleramt koordiniert und gesteuert. Dies umfasste in der Vorbereitung u.a. die Koordinierung des Trio-Programms mit Estland und Bulgarien, die Erstellung des nationalen Vorsitz-Programms sowie die vorläufigen Tagesordnungen der Ratstagungen. Während des Vorsitzes wurde u. a. die Umsetzung der gesetzten Vorhaben dokumentiert sowie die Termine mit dem Europäischen Parlament vorbereitet und betreut. In der Nachbereitung wurden die Ergebnisse der EU-Ratspräsidentschaft zusammengeführt, parlamentarische Anfragen beantwortet sowie der Input der Ressorts zur Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) koordiniert und aufbereitet. Organisatorische und logistische Aspekte der EU-Ratspräsidentschaft, darunter die Verwaltung der permanenten Konferenzfazilität im Austria Center Vienna, wurden vom Exekutivsekretariat im Bundeskanzleramt zentral gesteuert. Das Bundeskanzleramt nahm somit die zentrale Stellung in der Steuerung und Koordinierung sämtlicher Aspekte der EU-Ratspräsidentschaft ein.

Die EU-Ratspräsidentschaft fand gegen Ende des Legislativzyklus auf EU-Ebene (2014 – 2019) statt. Ein wesentliches Ziel der Präsidentschaft war daher der Abschluss bzw. die Vorbereitung des Abschlusses möglichst vieler Legislativvorhaben. Durch die im Vergleich zum Vorsitz 2006 geänderten institutionellen Rahmenbedingungen sowie die geänderte Rolle der Ratspräsidentschaft, nahmen die Beziehungen zum Europäischen Parlament (EP) eine entscheidende Rolle zum Erreichen des gesetzten Ziels ein. Mit dem EP wurden 161 Triloge zu Legislativvorhaben geführt. Insgesamt wurden von der österreichischen Ratspräsidentschaft 53 politische Einigungen mit dem EP erreicht. 52 weitere Rechtsakte wurden durch den Rat und das EP unterzeichnet. Im Rat wurden 75 Einigungen (u. a. Festlegung von Allgemeinen Ausrichtungen) beschlossen. Darüber hinaus wurden im Rat 56 Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen angenommen und 509 weitere Entscheidungen getroffen. Im Vergleich zu den zwei anderen Präsidentschaften des Trios Estland-Bulgarien-Österreich wurde somit eine deutlich höhere Anzahl an Einigungen und Beschlüssen erreicht.

Die Ausrichtung der EU-Präsidentschaft bedeutet auch immer eine Vielzahl von Tagungen, Konferenzen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen im Vorsitzland. Die EU-Präsidentschaft sollte daher einen positiven Beitrag zur österreichischen Wirtschaft leisten. Laut Berechnungen des IHS betrug der Gesamtbeitrag der EU-Ratspräsidentschaft zum österreichischen Bruttoinlandsprodukt 136,9 Mio. Euro. Damit wurden 2.164 Arbeitsplätze (in Personenjahren) geschaffen oder gesichert. Dies entspricht 1.736 Vollzeitäquivalenten.

Vor dem Hintergrund steigender Cyberangriffe und Gefährdungspotenziale trat bereits im Jahr 2016 die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (EU-Richtlinie NIS) in Kraft. Insbesondere dient sie zum Schutz für öffentliche sowie private Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung gesellschaftlicher bzw. wirtschaftlicher Tätigkeiten unerlässlich sind. Diese so genannten BetreiberInnen wesentlicher Dienste sind etwa in den Sektoren Wasser, Energie, Bankenwesen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur etc. tätig. Das Regierungsprogramm 2017 – 2022 sieht die Einrichtung des Büros für strategische Netz- und Informationssystemsicherheit (= NIS-Behörde) als gemeinsames nationales Cyber-Sicherheitszentrum im Bundeskanzleramt vor. Da das nationale Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS nicht gegen Jahresmitte, sondern per Dezember 2018 in Kraft trat, konnten die für 2018 vorgesehenen Arbeiten der NIS-Behörde im Hinblick auf die Betreiberinnen wesentlicher Dienste erst im Jahr 2019 begonnen werden.

Im Bereich der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine höhere Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema Diskriminierung feststellbar. Verstärkt durch Medienkampagnen (z. B. #MeToo) ergibt sich ein steigender Bedarf an Beratungs- und Informationsleistungen zu Diskriminierungsthemen.

Die in der Umfeldbeschreibung des Wirkungsziels erwähnten positiven Leistungsergebnisse und Wirkungen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes untermauern den hohen Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts. Aufgrund des zeitverzögerten Inkrafttretens des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes konnten die für 2018 geplanten Arbeiten der NIS-Behörde betreffend Cyber-Sicherheit nicht in vollem Umfang durchgeführt werden. Die Beratungs- und Informationsmaßnahmen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) erbrachten im Jahr 2018 insofern für die BürgerInnen einen hohen Nutzen, als der Bedarf an ihnen stieg und der angestrebte Anteil vergleichsweiser Lösungen zu Diskriminierungsfällen übertroffen werden konnte. Deshalb trägt die GAW wesentlich zum Nachhaltigkeitsziel der UNO (Sustainable Development Goal – SDG) Nr. 10 bei, welches auf das Eindämmen von gesellschaftlichen Ungleichheiten und der Diskriminierung abstellt.

Die Ergebnisse bei der Wirkungszielkennzahl (überplanmäßig erreicht) und bei der Maßnahme 3 des Globalbudgets 10.01 (teilweise erreicht), aber auch die positiven Wirkungen infolge des österreichischen EU-Ratsvorsitzes rechtfertigen die Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.