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MASSNAHME

Einrichtung der Behörde für strategische Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS)

Einrichtung der Behörde für strategische Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS)

2018
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der durch die NIS-Behörde ermittelten BetreiberInnen wesentlicher Dienste

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

150

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die NIS-Behörde war bereits Ende 2017 operativ und koordinierte ab 2018 sämtliche Umsetzungsschritte im Hinblick auf die NIS-Richtlinie der EU. Da das NIS-Gesetz nicht im Mai, sondern erst im Dezember 2018 in Kraft trat, konnte das Ermittlungsverfahren bezüglich BetreiberInnen wesentlicher Dienste erst zu Beginn des Jahres 2019 gestartet werden. Die Anzahl der BetreiberInnen wird voraussichtlich im Juni 2019 feststehen. Die Zeitverzögerungen sind insbesondere auf die infolge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 geänderten Zuständigkeiten im Bereich der Cyber-Sicherheit und den damit verbundenen erhöhten ressortübergreifenden Abstimmungsbedarf zurückzuführen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Datenbank der NIS-Behörde

Berechnungsmethode

Zählung der BetreiberInnen wesentlicher Dienste

Meilenstein: Bundesgesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie NIS

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Das Bundesgesetz für Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS) trat mit Dezember 2018 in Kraft

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EU-Richtlinie NIS trat in Kraft

Zielzustand (Datum)

7. Mai 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Bundesgesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie NIS tritt in Kraft

Erläuterung der Entwicklung

Siehe Erläuterung zur Kennzahl 1 der Maßnahme Einrichtung der Behörde für strategische Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS).

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend