MASSNAHME
Einrichtung der Behörde für strategische Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS)
Einrichtung der Behörde für strategische Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS)
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der durch die NIS-Behörde ermittelten BetreiberInnen wesentlicher Dienste
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
150Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die NIS-Behörde war bereits Ende 2017 operativ und koordinierte ab 2018 sämtliche Umsetzungsschritte im Hinblick auf die NIS-Richtlinie der EU. Da das NIS-Gesetz nicht im Mai, sondern erst im Dezember 2018 in Kraft trat, konnte das Ermittlungsverfahren bezüglich BetreiberInnen wesentlicher Dienste erst zu Beginn des Jahres 2019 gestartet werden. Die Anzahl der BetreiberInnen wird voraussichtlich im Juni 2019 feststehen. Die Zeitverzögerungen sind insbesondere auf die infolge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 geänderten Zuständigkeiten im Bereich der Cyber-Sicherheit und den damit verbundenen erhöhten ressortübergreifenden Abstimmungsbedarf zurückzuführen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Datenbank der NIS-Behörde
Berechnungsmethode
Zählung der BetreiberInnen wesentlicher Dienste
Meilenstein: Bundesgesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie NIS
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Das Bundesgesetz für Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS) trat mit Dezember 2018 in Kraft
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
EU-Richtlinie NIS trat in Kraft
Zielzustand (Datum)
7. Mai 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Bundesgesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie NIS tritt in Kraft
Erläuterung der Entwicklung
Siehe Erläuterung zur Kennzahl 1 der Maßnahme Einrichtung der Behörde für strategische Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend