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WIRKUNGSZIEL

Hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des BKA iRd Regierungs- und Europapolitik. Hohe Rechtssicherheit u. einfacher Zugang zu Recht

2020
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Bereich der Koordination der bundesweiten Cybersicherheit verhinderten plötzlich aufgetretene, vorrangigere Arbeitsschwerpunkte, dass die für 2020 geplanten Wirkangaben des Wirkungsziels 2 zur Gänze erreicht wurden. Die Cybersicherheitsstrategie (Maßnahme 2 des Globalbudgets 10.01) befand sich per 2020 mitten im Abstimmungsprozess. Deren Finalisierung ist noch ausständig, da ein unvorhersehbarer und großer IT-Sicherheitsvorfall im Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) den über Monate andauernden Einsatz aller verfügbaren Personalressourcen der Abteilung I/8 erforderte. Diese Abteilung spielte innerhalb des Government Computer Response Teams für die öffentliche Verwaltung Österreichs (GovCERT) eine wichtige, unterstützende Rolle bei der erfolgreichen Bewältigung des Vorfalls. Die aufgrund der COVID-19-Pandemie notwendige, organisatorische Umstellung sowie die damit einhergehenden Fragen in Bezug auf IT-Sicherheit führten ebenfalls zu einer Verschiebung der Prioritäten. Das erklärt auch, weswegen die BetreiberInnen wesentlicher Dienste (Maßnahme 3 des Globalbudgets 10.01) im Jahr 2020 nicht zu 100 % (Istzustand: 97,8 %) ermittelt werden konnten.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft verfehlte knapp den Zielzustand der Wirkungsziel-Kennzahl 10.2.1, da infolge der COVID-19-Pandemie die Gleichbehandlungskommission ca. sechs Monate lang nicht tagte und sich daher weniger Möglichkeiten für vergleichsweise Lösungen zugunsten von KlientInnen boten als in den vorangegangenen Jahren. Das Beratungsangebot der GAW ist auch 2020 im gleichen Ausmaß in Anspruch genommen worden. Schulungen wurden zunächst auf Herbst 2020 verschoben, mussten angesichts der verordneten Verhaltensregelungen (Lockdown) dann teilweise abgesagt werden, und die GAW entwickelte so rasch wie möglich Online Angebote.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und anderer prioritärer Arbeitsschwerpunkte konnte der laut aktuellem Regierungsprogramm vorgesehene Reformprozess betreffend das Verwaltungsrecht im Jahr 2020 nicht gestartet werden. Die geplanten Arbeitssitzungen fanden daher nicht statt (siehe Wirkungsziel-Kennzahl 10.2.2).

Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (zweimal „nicht erreicht“) und der Erfolg der Maßnahmen 2 und 3 des Globalbudgets 10.02 (einmal „teilweise erreicht“ und einmal „überwiegend erreicht“) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „teilweise erreicht“.

Das Unterziel 9.1 der Sustainable Development Goals (SDG) ist insofern im Zusammenhang mit diesem Wirkungsziel signifikant, als die Koordination der bundesweiten Cybersicherheit des Bundeskanzleramts wesentlich zur kontinuierlichen Daseinsvorsorge im Bereich der BetreiberInnen wesentlicher Dienste (z. B. Wasser-, Energieversorgungseinrichtungen, Gesundheitsdienstleister) beiträgt.
Im Bereich der GAW stellen sich folgende Textpassagen aus Unterzielen der SDG beim Ansteuern des Wirkungsziels 2 als signifikant dar: 5.1 (Diskriminierung von Frauen und Mädchen beenden), 5.5 (volle Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen und bei Entscheidungsprozessen sicherstellen), 5c (solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie zur Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen verstärken), 10.2. (Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern), 10.3 (Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht), 16.3 (Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten), 16.10 (Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften) und 16.b (Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen).

Abgesehen von den Evaluierungsergebnissen entlang der Kennzahlen des Wirkungsziels 2 trug die Sektion IV des Bundeskanzleramts (BKA) im Jahr 2020 mit zwei Koordinationsschwerpunkten wesentlich zur positiven Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels bei. Das BKA konnte in engem Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Finanzen einen Verhandlungserfolg betreffend den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 (MFR) und dem damit verbundenen Aufbaupaket infolge der COVID-19-Pandemie erzielen – auch wenn dieser Schwerpunkt keine unmittelbaren Auswirkungen auf den innerstaatlichen Haushaltsvollzug 2020 hatte. Die österreichischen Positionen wurden ressortübergreifend abgestimmt. Durch die besonders enge Abstimmung innerhalb der Gruppe der sogenannten „Frugalen Vier“ (Österreich, Dänemark, die Niederlande, Schweden) konnte das BKA im Verhandlungsprozess als Brückenbauer und Impulsgeber fungieren und schließlich für Österreich bedeutsame Verhandlungserfolge erzielen: Im Ergebnis dürfen Mittel des Aufbauinstruments nur befristet und ausschließlich zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Krise eingesetzt werden. Der Anteil der Zuschüsse des Aufbauinstruments konnte deutlich reduziert werden. Weiters konnte eine anteilsmäßige („pro rata“) Haftung der EU-Mitgliedstaaten im Fall eines Haftungsausfalls eines Mitgliedstaats im Eigenmittelbeschluss verankert und dadurch eine solidarische Haftung vermieden werden. Schließlich konnte Österreich eine deutlich höhere und den gesamten Zeitraum 2021–2027 umfassende Bruttoermäßigung seines jährlichen Bruttonationaleinkommens-Beitrags in Höhe von 565 Mio. Euro (Preise 2020) erreichen. Darüber hinaus koordinierte das BKA im Jahr 2020 gemeinsam mit anderen Ressorts den schriftlichen Beitrag Österreichs zum ersten Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission (EK). Beginnend mit dem Jahr 2020 legt die EK jährlich einen Bericht zur Rechtsstaatlichkeit vor, der neben einem Teil zur generellen Lage in der EU auch 27 Länderkapitel umfasst. Die jeweiligen Länderkapitel basieren auf schriftlichen Beiträgen der Mitgliedstaaten (MS), Gesprächen der EK mit den zuständigen Ministerien und weiteren gerichtlichen/regulatorischen Stellen sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Der Rechtsstaatlichkeitsbericht und die Länderkapitel wurden in der Folge im Europäischen Rat behandelt. Neben dem BKA sind auch noch verschiedene Bundesministerien (insbesondere BMJ, BMI, BMKOES, BMF) vom Prozess umfasst. Es wurde ein österreichischer Input zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2020 erarbeitet, ein virtueller Länderbesuch der EK organisiert und die anschließenden Debatten im Europäischen Rat vorbereitet. Der Bericht ist seit Herbst 2020 im Internet abrufbar – Link, siehe Berichtskapitel „Weiterführende Informationen“.