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KENNZAHL

Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft: Vergleichsweise zustande gekommene Lösungen für Betroffene infolge von Beratungen

2020
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) konnte im Jahr 2020 etwas weniger Vergleichslösungen erzielen als prognostiziert. Für die GAW ergeben sich vier Phasen während der Begleitung von Klient_innen, in denen sich gute Möglichkeiten bieten, um Vergleiche zu erzielen: nach ersten Interventionen, anschließend nach Einbringung eines Antrags vor der Gleichbehandlungskommission (GBK), bei der ersten Tagsatzung der GBK (nach ca. drei Monaten) sowie nach Abschluss eines Verfahrens vor der GBK. Im Jahr 2020 fanden seitens der GBK COVID-19-bedingt ca. sechs Monate lang keine Tagungen statt. Daher konnte die GAW hauptsächlich nur die ersten beiden Phasen für Vergleichsabschlüsse nutzen.


Quelle

Datenerfassungssystem der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts

Berechnungsmethode

Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit den Beratungsergebnissen „Ersatzleistung“, „Entschuldigung“ und „gleichbehandlungskonformes Ergebnis“ bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle, bei denen im Beratungsverlauf eine vergleichsweise Lösung angestrebt wird.