Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW): Prozentanteil der vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene

2021
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Diese Kennzahl wurde mit dem Bundesvoranschlag 2018 eingeführt. Daher sind die Zielzustände ab dem Jahr 2018 verfügbar. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) konnte im Jahr 2020 etwas weniger Vergleichslösungen erzielen als prognostiziert. Für die GAW ergeben sich vier Phasen während der Begleitung von KlientInnen, in denen sich gute Möglichkeiten bieten, um Vergleiche zu erzielen: nach ersten Interventionen, anschließend nach Einbringung eines Antrags vor der Gleichbehandlungskommission (GBK), bei der ersten Tagsatzung der GBK (nach ca. drei Monaten) sowie nach Abschluss eines Verfahrens vor der GBK.
Im Jahr 2020 fanden seitens der GBK COVID-19-bedingt ca. sechs Monate lang keine Tagungen statt. Daher konnte die GAW hauptsächlich nur die ersten beiden Phasen für Vergleichsabschlüsse nutzen.
Im Jahr 2021 stellte die GAW ihre Unternehmensschulungen auf Webinare um, und auch die Sitzungen der GBK fanden mithilfe von Online-Lösungen wieder durchgehend statt. Dadurch konnten Schlichtungsgespräche auch bei Fällen aus den Regionalbüros angeboten werden. Das führte dazu, dass die GAW die oben beschriebenen vier Phasen wieder vollumfänglich für Vergleichslösungen nutzen konnte und den Zielzustand der Kennzahl für 2021 übertraf.


Quelle

Datenerfassungssystem der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts

Berechnungsmethode

Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit den Beratungsergebnissen „Ersatzleistung“, „Entschuldigung“ und „gleichbehandlungskonformes Ergebnis“ bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle, bei denen im Beratungsverlauf eine vergleichsweise Lösung angestrebt wird