Die Kennzahl wurde mit dem Bundesvoranschlag 2018 eingeführt. Daher sind die Zielzustände ab 2018 verfügbar. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) konnte im Jahr 2020 etwas weniger Vergleichslösungen erzielen als prognostiziert. Für die GAW ergeben sich vier Phasen während der Begleitung von KlientInnen, in denen sich gute Möglichkeiten bieten, um Vergleiche zu erzielen: nach ersten Interventionen, anschließend nach Einbringung eines Antrags vor der Gleichbehandlungskommission (GBK), bei der ersten Tagsatzung der GBK (nach ca. drei Monaten) sowie nach Abschluss eines Verfahrens vor der GBK.
Im Jahr 2020 fanden seitens der GBK COVID-19-bedingt ca. sechs Monate lang keine Tagungen statt. Daher konnte die GAW hauptsächlich nur die ersten beiden Phasen für Vergleichsabschlüsse nutzen.
Im Jahr 2021 stellte die GAW ihre Unternehmensschulungen auf Webinare um, und auch die Sitzungen der GBK fanden mithilfe von Online-Lösungen wieder durchgehend statt. Dadurch konnten Schlichtungsgespräche auch bei Fällen aus den Regionalbüros angeboten werden. Somit konnte die GAW ihre Wirkungszielkennzahl in den Jahren 2021 und 2022 überplanmäßig erreichen. Die Schwankungen zwischen den Istzuständen beider Jahre sind gering. Auch wenn ein minimaler Rückgang zum Vorjahr zu verzeichnen ist, wurden im Jahr 2022 zahlenmäßig fast doppelt so viele Vergleichsgespräche wie im Vorjahr geführt. Es sind daher vermehrte Ressourcen erfolgreich in Vergleichsgespräche geflossen. Die Erreichung des Ziels wurde auch durch eine Erhöhung der Schulungen für Unternehmen um ca. 25 % im Vergleich zum Vorjahr unterstützt. Durch die Neueinführung des Instagram-Accounts wurde außerdem gesicherte Judikatur an ein breites Publikum herangetragen. Im Jahr 2022 wurde die FollowerInnen-Anzahl gegenüber 2021 um 338 erhöht (Stand 31.12.2022 1.107 FollowerInnen).
Quelle
Datenerfassungssystem der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts
Berechnungsmethode
Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit den Beratungsergebnissen „Ersatzleistung“, „Entschuldigung“ und „gleichbehandlungskonformes Ergebnis“ bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle, bei denen im Beratungsverlauf eine vergleichsweise Lösung angestrebt wird