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WIRKUNGSZIEL

Hoher Beitrag des Bundeskanzleramts für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich

2021
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Bereich der Koordinierung der Cybersicherheit konnten die von 2020 auf 2021 verschobenen Europäischen Cybersicherheitsübungen COVID-19-bedingt nicht stattfinden. Daher gab es zu den Indikatoren der Maßnahme 4 im Globalbudget 10.01, die auf die Durchführung dieser Übungen abstellten, keine Istwerte. Ein wichtiger Meilenstein im erfolgreichen Koordinierungsprozess des Jahres 2021 war die von der Bundesregierung beschlossene Österreichische Strategie für Cybersicherheit, welche den strategischen Rahmen für die nationale Cybersicherheitspolitik bildet. An deren Erstellung war das Bundeskanzleramt maßgeblich beteiligt. Die vom Bundeskanzler gesetzten Meldeschwellenwerte betreffend Netz- und Informationssystemsicherheit (NIS) sind unter den meldenden Stellen flächendeckend bekannt. Dank dieser Voraussetzung konnte die Wirkungszielkennzahl betreffend gemeldete Cybervorfälle (10.2.1) überplanmäßig erreicht werden.

Österreich weist im europäischen Vergleich eine große Zahl an Personen mit Migrationshintergrund auf (rund 25 %). Aktuellen Prognosen zufolge wird auch in Zukunft die Zuwanderung die dominierende Komponente der Bevölkerungsentwicklung in Österreich darstellen. Die Bevölkerung in Österreich wächst, und sie wird durch Zuwanderung kulturell, sprachlich und religiös vielfältiger. Im Jahr 2021 lebten rund 2,240 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich (Bevölkerung in Privathaushalten gesamt: 8,807 Mio.), um fast 45 % mehr als im Jahr 2011 (1,548 Mio.). Schon allein vor dem Hintergrund dieser Zahlen bleibt Integration eine langfristige und wesentliche Aufgabe der nächsten Jahre. Insbesondere mit dem Integrationsgesetz 2017 (IntG) hat Österreich in den letzten Jahren funktionierende Strukturen im Integrationsbereich aufgebaut: Die Sprach- sowie Werte- und Orientierungskurse erweisen sich als tragfähig und essenziell, um auf bestehende wie künftige Herausforderungen reagieren zu können. Der Anteil an Frauen in Beratung, Werte- und Orientierungskursen sowie in Deutschkursen hat sich seit Inkrafttreten des Gesetzes im Durchschnitt bis zum Jahr 2020 deutlich erhöht. Es ist somit wesentlich, dass die Integration von Frauen auch weiterhin im Fokus von Integrationsbemühungen stehen muss. Trotz COVID-19-bedingter Restriktionen trug der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) im Jahr 2021 mit folgenden Leistungen und Angeboten positiv zu diesem Wirkungsziel bei:
• über 204.800 Beratungen in Integrationszentren,
• über 7.800 positive Werte- und Orientierungskursabschlüsse (inklusive Vertiefungskurse),
• über 33.300 zur Verfügung gestellte Deutschkursplätze.
Ergänzend zum regulären Kursbetrieb wurden im Jahr 2021 mehr als 1.600 Onlinekurse durchgeführt, wodurch fast 100.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos ihre Deutschkenntnisse verbessern konnten.
Durch diese Integrationsmaßnahmen werden Menschen unterstützt, um am Arbeitsmarkt in Österreich Fuß zu fassen und in weiterer Folge selbsterhaltungsfähig zu sein. Von besonderer Bedeutung für die Zukunft ist aber auch die Frage nach der Integrationskraft Österreichs im Hinblick auf eine kulturell wie religiös inhomogener werdende Gesellschaft. Wie stark die Zusammenhänge zwischen den Aufgaben der Integrationspolitik und gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen ist, zeigt die COVID-19-Pandemie: Die temporären Beschränkungen haben auf viele Bereiche des täglichen Lebens, wie Bildung, Arbeitsmarkt, das Freizeitverhalten etc. nachhaltige Auswirkungen gehabt.
Zusammenfassend haben fast zwei Jahre Integrationsarbeit in der Coronakrise noch einmal deutlich vor Augen geführt, dass Integration – sei es am Arbeitsmarkt oder im Bildungsbereich – von Interaktion und vom persönlichen Austausch von Zugewanderten mit der Mehrheitsgesellschaft lebt. Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ braucht es für erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten einerseits staatliche Angebote, andererseits ist ihr eigenverantwortliches Engagement, die Möglichkeiten und Chancen in Österreich wahrzunehmen sowie gesellschaftliche Normen und Werte zu verinnerlichen, für den Erfolg entscheidend.

Für den Erfolg der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) spricht der im Jahr 2021 übertroffene Zielzustand der Wirkungszielkennzahl 10.2.3. Der ist darauf zurückzuführen, dass die GAW auf die COVID-19-Pandemie reagierte, indem sie Unternehmensschulungen rasch auf Online-Kurse umstellte. Zudem fanden durch die Form der Onlinesitzungen der Gleichbehandlungskommission erstmals auch Schlichtungsgespräche, bei denen auf die Möglichkeit von vergleichsweisen Lösungen hingewiesen wird, für Fälle aus den Regionalbüros der GAW statt.

Die Ergebnisse der Wirkangaben betreffend das Wirkungsziel 2 rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung mit „überwiegend erreicht“: Wirkungszielkennzahlen 10.2.1 und 10.2.3 „überplanmäßig erreicht“, 10.2.2 „teilweise erreicht“, Maßnahme 4 des Globalbudgets 10.01 „nicht verfügbar“ und Maßnahme 5 des Globalbudgets 10.01 „teilweise erreicht“. Der mit der Kennzahl zur Maßnahme 5 des Globalbudgets 10.01 angestrebte Zielzustand konnte aufgrund des ausgeprägten Geschlechtergefälles bei Geflüchteten sowie aufgrund der rechtskräftig positiven Entscheidungen im Rahmen von Asylverfahren nicht vollumfänglich erreicht werden. Im Jahr 2021 waren nämlich die Asylanträge besonders stark männlich dominiert.

Abgesehen von den oben beschriebenen Ergebnissen entlang der Wirkangaben trugen im Jahr 2021 folgende Leistungen des Bundeskanzleramts und Ereignisse zur positiven Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 2 bei:

Im Bereich EU, Internationales und Grundsatzfragen wird durch die Erarbeitung und ressortübergreifende Abstimmung von Positionen und Weisungen sowie durch effiziente und zeitgerechte Vorbereitung von Unterlagen zur Vorbereitung von bi- und multilateralen Treffen und Treffen im Rahmen der EU (Europäischer Rat, Rat Allgemeine Angelegenheiten, Ausschuss der Ständigen Vertreter) sowie im Bereich der Regierungspolitik allgemein (Wirtschafts- und Finanzpolitik, Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Sicherheitspolitik, Forschung, Technologie und Innovation, Agenda 2030, Verkehr, Umwelt, Klimaschutz und Energie) wesentlich zur Erreichung des Wirkungsziels 2 beigetragen. Darüber hinaus wurden 2021 die Koordinationsleistungen im Kampf gegen Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens in Österreich gestärkt. Ausgehend von den im Regierungsprogramm 2020–2024 festgehaltenen Zielsetzungen wurde im Jänner 2021 die Nationale Strategie gegen Antisemitismus präsentiert und die Stabstelle Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe in der Sektion IV des Bundeskanzleramts geschaffen, die unter anderem für die Koordinierung der Umsetzungsmaßnahmen der Strategie und für deren Evaluierung im Jahr 2024 zuständig ist. Zur Förderung und zum Schutz von jüdischem Leben in Österreich hat der Nationalrat am 24. Februar 2021 das Bundesgesetz „Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG“ einstimmig beschlossen. Demnach hat die Stabstelle für Antisemitismusaufklärung und -prävention sowie Bewusstmachung und Stärkung jüdischen Kultur- und Gemeindelebens in Österreich, Gedenkkultur und Jubiläen sowie für Umsetzungsmaßnahmen der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus Budgetmittel in Höhe von insgesamt € 4,5 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Die Europäische Kommission präsentierte im Oktober 2021 eine Strategie mit gleichgelagerten Schwerpunkten. Österreich hat sich dazu verpflichtet, durch nationale Strategien oder Maßnahmen und/oder Aktionspläne zur Verhütung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus alle Formen von Antisemitismus zu verhüten und zu bekämpfen.
Im Rahmen der Initiative „Unser Europa, unsere Gemeinde“ informiert die Sektion IV im Wege eines viermal im Jahr erscheinenden Printmagazins, einer Webseite und in diversen Schulungen die über 1.500 Europa-Gemeinderätinnen und –räte sowie andere EU-Interessierte über aktuelle Entwicklungen in der EU.
Als nationale Koordinationsstelle für das EU-Instrument für technische Unterstützung (TSI) zur Entwicklung und Umsetzung von Reformen erfüllt das BKA Informations- und Beratungsaufgaben für öffentliche Stellen.
Als nationale Kontaktstelle für das EU-Förderprogramm „Citizens, Equality, Rights and Values“ erfüllt das BKA Informations- (via Veranstaltungen, Website und Newsletters) und Beratungsaufgaben für potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller (vor allem für öffentliche Stellen und zivilgesellschaftliche Organisationen).
Ausgehend von der im Regierungsprogramm 2020–2024 festgehaltenen Zielsetzung der Stärkung einer zielgerichteten Koordinierung der Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) unter systematischer Einbindung von Stakeholdern (insb. Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatsektor) wurde 2021 erstmals ein SDG-Dialogforum mit Stakeholdern veranstaltet (28.9.2021). Im Dezember 2021 beschloss die Interministerielle Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Agenda 2030 (IMAG) in der das Bundeskanzleramt den Ko-Vorsitz führt, im Jahr 2022 ein zweites Dialogforum abzuhalten.

Das Unterziel 10.2 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 2 insofern signifikant, als das Wirkungsziel 2 Antidiskriminierung, Selbsterhaltungsfähigkeit und Inklusion der Migrantinnen und Migranten in die Aufnahmegesellschaft anstrebt. Die Signifikanz des Unterziels 9.1 der SDG im Hinblick auf das Wirkungsziel 2 ergibt sich aus der Koordinierung der nationalen Cybersicherheit durch das Bundeskanzleramt. Im Bereich der GAW stellen sich folgende Textpassagen aus Unterzielen der SDG beim Ansteuern des Wirkungsziels 2 als signifikant dar: 5.1 (Diskriminierung von Frauen und Mädchen beenden), 5.5 (volle Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen und bei Entscheidungsprozessen sicherstellen), 5c (solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie zur Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen verstärken), 10.2. (Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern), 10.3 (Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht), 16.3 (Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten), 16.10 (Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften) und 16.b (Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen).