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MASSNAHME

Abhaltung von Werte- und Orientierungs- sowie Vertiefungskurse durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)

2021
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Prozentanteil der Teilnehmerinnen an Werte- und Orientierungs- sowie Vertiefungskursen

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

27

%

Zielzustand

45

%

Erläuterung der Entwicklung

Das Vermitteln und die klare Kommunikation der österreichischen Werte und Normen trägt zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit sowie zu einer bewussten Stärkung Gleichberechtigung der Frauen bei. In der Rolle der Frau bündeln sich nicht nur für Integrationsprozesse wesentliche Elemente: Frauen sind Multiplikatorinnen, Vorbild in den Familien und zumeist Bildungsverantwortliche für ihre Kinder. Im Sinne der gemeinsamen gesellschaftlichen Identität gilt es daher, Frauen in ihrem Integrationsverlauf besonders zu unterstützen.

Mit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im Jahr 2017 und den darin vorgesehenen verpflichtenden Mitwirkungspflichten für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte ist der Frauenanteil in den Werte- und Orientierungskursen deutlich angestiegen. Eine geschlechterspezifische Betrachtung zeigt, dass es seit Einführung zu einer deutlichen Steigerung des Frauenanteils gekommen ist. So liegt der durchschnittliche Anteil der Kursteilnehmerinnen seit Einführung des Integrationsgesetzes und bis zum Jahr 2020 bei 40% (vgl. 2016: 20,57%). Der ÖIF erreicht somit zunehmend Frauen, die in den Kursen einerseits über weiterführende Integrationsangebote für sich und ihre Familien informiert werden und andererseits ein besseres Verständnis für ihre Selbstbestimmtheit sowie der Organisationsstrukturen der österreichischen Gesellschaft erlangen. Dadurch verbessern Frauen als Multiplikatorinnen in ihren Familien und Communities nicht nur ihre eigenen Integrationschancen, sondern auch die ihrer Familien: Es wird den Frauen durch diese Integrationsmaßnahmen eine aktive Teilhabe an der österreichischen Gesellschaft ermöglicht.

Der angestrebte Zielzustand konnte 2021 nicht vollumfänglich erreicht werden. Dieser Umstand ist auf das besonders ausgeprägte Geschlechtergefälle bei Geflüchteten sowie der rechtskräftig positiven Entscheidungen im Rahmen von Asylverfahren im Jahr 2021 zurückzuführen, waren 2021 die Asylanträge doch besonders stark männlich dominiert. Insgesamt wurden 39.930 Asylanträge gestellt, der Frauenanteil betrug dabei lediglich 14,6 % (vgl. 2020: 22,93%). Nur 30,66 % der fast 16.300 rechtskräftig positiven Asylgewährungen sowie rechtskräftig positiven Entscheidungen über den „subsidiären Schutz“ fielen 2021 auf weibliche Schutzsuchende aus (vgl. 2020: 39,68 %). Dieses Geschlechterverhältnis hat unmittelbare Auswirkung auf die Teilnehmerinnenanzahl in Werte- und Orientierungskursen, da Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte an diesen verpflichtend Mitzuwirken haben.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

45,2


Quelle

ÖIF, interne Datenbank

Berechnungsmethode

Prozentanteil der Teilnehmerinnen an Werte- und Orientierungs- sowie Vertiefungskursen