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MASSNAHME

Ermittlung von Betreibern wesentlicher Dienste in kritischen Sektoren

2020
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Ermittlungsquote bei Betreibern wesentlicher Dienste

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

97,8

%

Zielzustand

100

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Prozentanteil der bescheidmäßig ermittelten Betreiber bezogen auf die vorab abgeschätzte Gesamtanzahl an Betreibern konnte fast zur Gänze erreicht werden. Aufgrund anderer, vorrangiger Aufgabenschwerpunkte und organisatorischer Umstellungen infolge der COVID-19-Pandemie wurde der angestrebte Zielzustand knapp verfehlt (siehe auch Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 2).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

41


Quelle

Ermittlungsbescheide in der Abteilung I/8 des Bundeskanzleramts

Berechnungsmethode

Prozentanteil der bescheidmäßig ermittelten Betreiber bezogen auf die vorab abgeschätzte Gesamtanzahl an Betreibern