MASSNAHME
Ermittlung von Betreibern wesentlicher Dienste in kritischen Sektoren
Ermittlung von Betreibern wesentlicher Dienste in kritischen Sektoren (Energie, Verkehr-, Trinkwasserversorgung etc.) durch die Behörde für strategische Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS), um die Cybersicherheit in der Daseinsvorsorge Österreichs zu erhöhen
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Ermittlungsquote bei Betreibern wesentlicher Dienste
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
97,8%
Zielzustand
100%
Erläuterung der Entwicklung
Der Prozentanteil der bescheidmäßig ermittelten Betreiber bezogen auf die vorab abgeschätzte Gesamtanzahl an Betreibern konnte fast zur Gänze erreicht werden. Aufgrund anderer, vorrangiger Aufgabenschwerpunkte und organisatorischer Umstellungen infolge der COVID-19-Pandemie wurde der angestrebte Zielzustand knapp verfehlt (siehe auch Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 2).
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
41
Quelle
Ermittlungsbescheide in der Abteilung I/8 des Bundeskanzleramts
Berechnungsmethode
Prozentanteil der bescheidmäßig ermittelten Betreiber bezogen auf die vorab abgeschätzte Gesamtanzahl an Betreibern