MASSNAHME
Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen
Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen (siehe Detailbudgets 18.01.01.00 Grundversorgung/Migration und 18.01.02.00 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der durch Missbrauchscontrolling identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und diversen Behörden
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
18.405Anzahl
Zielzustand
22.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Entwicklung der identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und bei diversen Behörden zeigt eine positive Entwicklung – jedoch auch, dass hier weitere Bemühungen notwendig sind. Die hohe Dichte fremdenrechtlicher Kontrollen mit Relevanz für die Grundversorgung wird aufrecht erhalten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
22.000
Quelle
Aufzeichnungen BMI u. Behörden
Berechnungsmethode
Anzahl der durch Missbrauchscontrolling identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und diversen Behörden
Kennzahl: Anteil der laufenden Verfahren aus Sicheren Herkunftsstaaten
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
7,8%
Zielzustand
5%
Erläuterung der Entwicklung
Der Anteil der laufenden Asylverfahren vor dem BFA von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten kann auf einem niedrigem Niveau gehalten werden, die Maßnahmen zeigen Wirkung, sind jedoch auch abhängig von der Rechtsgrundlage (Klassifizierung von sicheren Herkunftsstaaten in der Herkunftsstaaten-Verordnung idgF.) und der Herkunft der Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl stellen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
3,04
Quelle
Integrierte Fremdenadministration (IFA)
Berechnungsmethode
Anteil der laufenden Verfahren aus Sicheren Herkunftsstaaten