MASSNAHME
Einbringen und Förderung von Initiativen zur Stärkung Menschen/Frauen/ Kinderechten auf bi- und multilateraler Ebene.
Einbringen/Förderung des Zustandekommens von Initiativen (z.B. Resolutionen, Erklärungen, Schlussfolgerungen, Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen) zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, OSZE, Europarat etc.) und der EU.
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (Frau)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
10Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Überplanmäßige Erreichung des Ziels. Insbesondere erfolgte diese durch zusätzliche Initiativen im Rahmen des ersten Jahres der neuen Mitgliedschaft im VN Menschenrechtsrat, wie Side Events zu Themen wie Menschenhandel, oder Unterstützung zur Verlängerung der Mandate der Arbeitsgruppe gegen Diskriminierung von Frauen und der Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen, die mit Konsens angenommen werden konnten. Weitere AT Initiativen in New York und Brüssel konnten erfolgreich fortgesetzt werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
5
Quelle
Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325
Berechnungsmethode
Ermittlung der Gesamtzahl
Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (ges.)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
50Anzahl
Zielzustand
40Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Überplanmäßige Erreichung des Ziels. Das erste Jahr der neuen österreichischen Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bot zahlreiche Gelegenheiten, österreichische Schwerpunkte und Prioritäten aktiv voranzutreiben, sei es durch die Ausarbeitung oder Einbringung bzw. Miteinbringung von Resolutionsinitiativen, die Ausarbeitung von Gemeinsamen Stellungnahmen (Joint Statements zu neuen Themenbereichen bzw. Ländersituation), die Übernahme von Verhandlungsführungen für die EU oder die Organisation von Diskussionsveranstaltungen (Side Events). Auch im Rahmen der VN-Generalversammlung hat Österreich wie in der Vergangenheit sein Engagement auf diese Art weitergeführt. Hinzu kamen noch zusätzliche Aktivitäten und freiwillige Selbstverpflichtungen im Rahmen internationaler und multilateraler Initiativen, wie dem 30. Jahrestag der VN Konvention über die Rechte des Kindes. Anlässlich dieses Jahrestages hat sich Österreich bereit erklärt, Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Gewalt verstärkt zu unterstützen und hat sich einer diesbezüglichen Initiative von UNICEF national angeschlossen. Beim Schwerpunkt Medienfreiheit und Schutz von Journalisten konnte Österreich ebenfalls durch eine Selbstverpflichtungszusage (Global Pledge on Media Freedom) sein diesbezügliches Engagement international unterstreichen und seine Bereitschaft für zusätzliche Initiativen erklären. Im Bereich des humanitären Völkerrechtes setzte sich Österreich weiter für eine Stärkung der EU Aktivitäten in diesem Bereich ein und unterstützte aktiv die EU Positionen zum Kampf gegen die Straflosigkeit in der Arbeit des Menschenrechtsrats der VN und der VN Generalversammlung.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
40
Quelle
Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325
Berechnungsmethode
Ermittlung der Gesamtzahl
Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (Kind)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
6Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Überplanmäßige Erreichung des Ziels. Dies wird durch zusätzliche Initiativen und nationalen Pledge im Rahmen einer von UNICEF unterstützten internationalen Initiative und eines nationalen Pledges zum Thema Gewaltfreiheit, sowie durch die Fortsetzung bestehender Initiativen erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
8
Quelle
Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325
Berechnungsmethode
Ermittlung der Gesamtzahl