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MASSNAHME

Optimierung der Verfahrensabläufe an Bezirksgerichten in streitigen Zivilverfahren.

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der eingebrachten Fristsetzungsanträge.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

88

Anzahl

Zielzustand

75

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl hat sich gegenüber 2017 deutlich reduziert, der Zielwert für 2019 wurde nur minimal überschritten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

109


Quelle

BMVRDJ, BIS.

Berechnungsmethode

Zählung der Fristsetzungsanträge. Ab dem BVA 2017 nur mehr die an den BGs in streitigen Zivilverfahren eingebrachten.

Kennzahl: Qualifizierte Urteilsrückstände im Jahresdurchschnitt

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

1.260

Anzahl

Zielzustand

1.290

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der Jahresdurchschnitt der Urteilsrückstände (SV2) hat sich konstant reduziert (der Zielwert für 2019 wurde sogar um 30 unterschritten); ob diese Entwicklung sich fortsetzen kann/wird, ist angesichts der Corona-Krise derzeit nicht abschätzbar.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

1.387


Quelle

Monatliche Prüflisten, Verfahrensautomation Justiz

Berechnungsmethode

Durchschnitt der in den monatlichen Prüflisten als länger als zwei Monate offenen Urteile

Kennzahl: Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer "Streitige Scheidungssachen"

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

n.v.

Platzierung

Zielzustand

10

Platzierung

Erläuterung der Entwicklung

Die Position Österreichs hat sich über die letzten Jahre (soweit es dazu Daten gab) konstant entwickelt. Da keine aktuellen Auswertungen verfügbar sind, wurde die Kennzahl im BVA 2020 durch einen aussagekräftigeren Indikator ersetzt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

7


Quelle

Veröffentlichung des Europarats

Berechnungsmethode

Evaluierung durch die Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarats