MASSNAHME
Optimierung der Verfahrensabläufe an Bezirksgerichten in streitigen Zivilverfahren.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der eingebrachten Fristsetzungsanträge.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
88Anzahl
Zielzustand
75Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl hat sich gegenüber 2017 deutlich reduziert, der Zielwert für 2019 wurde nur minimal überschritten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
109
Quelle
BMVRDJ, BIS.
Berechnungsmethode
Zählung der Fristsetzungsanträge. Ab dem BVA 2017 nur mehr die an den BGs in streitigen Zivilverfahren eingebrachten.
Kennzahl: Qualifizierte Urteilsrückstände im Jahresdurchschnitt
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
1.260Anzahl
Zielzustand
1.290Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Der Jahresdurchschnitt der Urteilsrückstände (SV2) hat sich konstant reduziert (der Zielwert für 2019 wurde sogar um 30 unterschritten); ob diese Entwicklung sich fortsetzen kann/wird, ist angesichts der Corona-Krise derzeit nicht abschätzbar.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
1.387
Quelle
Monatliche Prüflisten, Verfahrensautomation Justiz
Berechnungsmethode
Durchschnitt der in den monatlichen Prüflisten als länger als zwei Monate offenen Urteile
Kennzahl: Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer "Streitige Scheidungssachen"
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
n.v.Platzierung
Zielzustand
10Platzierung
Erläuterung der Entwicklung
Die Position Österreichs hat sich über die letzten Jahre (soweit es dazu Daten gab) konstant entwickelt. Da keine aktuellen Auswertungen verfügbar sind, wurde die Kennzahl im BVA 2020 durch einen aussagekräftigeren Indikator ersetzt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
7
Quelle
Veröffentlichung des Europarats
Berechnungsmethode
Evaluierung durch die Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarats