MASSNAHME
Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht
Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Förderung der Erwerbstätigkeit durch das Steuerrecht
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Das Steuerreformgesetz 2020 setzt positive Erwerbsanreize für Frauen und verbessert die Verteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Verbesserung der positiven Erwerbsanreize durch erhöhten Kinderfreibetrag und Erhöhung des Partnerbonus, sowie durch Senkung des Eingangsteuersatzes
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Verbesserung von Erwerbsanreizen und Anreizen für eine bessere Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit im EStG neu
Erläuterung der Entwicklung
Kernstück des im September 2019 vom Nationalrat beschlossenen Steuerreformgesetzes 2020 ist die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit geringem Einkommen sowie von Bauern und Gewerbetreibenden. Vorgesehen wurde eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Kombination mit der Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages und des Verkehrsabsetzbetrages für Geringverdiener. Diese Maßnahme zielt auf eine Entlastung der untersten Einkommensschichten ab, in dieser Gruppe befinden sich besonders viele Frauen. Mit dieser Regelung sollen für Frauen, die nicht erwerbstätig sind, Anreize gesetzt werden, erwerbstätig zu werden. Damit gehen mehr Frauen bezahlter Arbeit nach, wodurch es zu einer Angleichung bzw. zu einem Rückgang der unbezahlten Arbeit bei Frauen kommt (etwa indem mehr Angebote zur Kinderbetreuung zugunsten der Erwerbsarbeit angenommen werden).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze