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WIRKUNGSZIEL

Gleichmäßigere Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zw. Frauen und Männern wird durch das Abgabensystem unterstützt

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die österreichische Wirtschaft konnte auch 2019 ihre positive Dynamik fortsetzen. Die Erwerbsquote stieg neuerlich von 76,8 % auf 77,1 %, die Registerarbeitslosenquote sank um 0,3 Prozentpunkte auf 7,4 %. Die Zahl unselbständiger Beschäftigter stieg auf 3.825.381 Personen, das ist ein Plus von 24.790 gegenüber dem revidierten Wert des Vorjahres. Davon wurden 1.977.188 unselbständige beschäftigte Männer gezählt, ein Plus von 9.387 gegenüber dem Vorjahr, und 1.848.193 unselbständig beschäftigte Frauen, ein Plus von 15.403. Damit wuchs die Zahl der unselbständig beschäftigten Frauen absolut und relativ stärker als diejenige der unselbständig beschäftigten Männer.

Für die Kennzahlen 1 und 3 des Wirkungsziels 2 fehlen noch Istwerte aus dem Evaluierungsjahr 2019. Es kann jedoch die langjährige Entwicklung referenziert werden, die für eine stetige Annäherung an das Wirkungsziel spricht. Ausgehend davon, dass die Zielzustände der Kennzahlen im Jahr 2019 erreicht werden, wird das Wirkungsziel als überwiegend erreicht beurteilt. Der zu Kennzahl 4 im Juli 2020 publizierte Wert stützt diese Beurteilung.

Es entspricht der Erfahrung, dass Maßnahmen eine gewisse Zeit benötigen, bis sie ihre volle Wirkung entfalten. In diesem Sinne wird der Familienbonus Plus auch in den nächsten Jahren ein wichtiges Element der Schaffung von Erwerbsanreizen sein: Familien mit Kindern bleibt mit Einführung dieser Maßnahme mehr Geld für Kinderbetreuung zur Verfügung, so dass beide Partner einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Dies wird durch die Möglichkeit der gesplitteten Inanspruchnahme des Familienbonus Plus begünstigt.

Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020 wurde zudem die Entlastung niedriger Einkommen über die Senkung bzw. Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Kombination mit der Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages und des Verkehrsabsetzbetrages vorgesehen. Davon profitieren insbesondere auch Frauen, die im Bereich geringfügiger Beschäftigung und Teilzeitarbeit überproportional stark vertreten sind. Generell wird festgehalten, dass die finanzielle Entlastung von Geringverdienern zugleich stets in hohem Maße Frauen zu Gute kommt.