MASSNAHME
Berücksichtigung genderspezifischer Themen beim EStG neu
Berücksichtigung genderspezifischer Themen beim EStG neu
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Bei den Arbeiten zum "EStG 2020" (Vorhaben im Sinne des Regierungsprogramms 2017-2022) wurden gleichstellungsrelevante Themen berücksichtigt
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Berücksichtigung genderspezifischer Themen bei der Steuerreform 2016
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Themen beim EStG neu
Erläuterung der Entwicklung
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes wurden genderspezifische Themen und dabei insbesondere Maßnahmen zum Abbau negativer Erwerbsanreize auf fachlicher Ebene geprüft und in weiterer Folge im politischen Diskurs eingebracht. Auch wurde im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020 die Entlastung niedriger Einkommen über die Senkung bzw. Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Kombination mit der Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages und des Verkehrsabsetzbetrages vorgesehen. Von dieser Maßnahme profitieren insbesondere auch Frauen, die im Bereich geringfügiger Beschäftigung und Teilzeitarbeit proportional stark vertreten sind.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze