MASSNAHME
Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Quote der besetzten Pflichtstellen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
n.v.%
Zielzustand
65%
Erläuterung der Entwicklung
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wurde die Vorschreibung der Ausgleichstaxe für das Jahr 2019 verschoben, um insbesondere Unternehmen in der schwierigen wirtschaftlichen Situation nicht weiter zu belasten. Die Vorschreibungen für das Jahr 2019 haben ab dem 6.07.2020 begonnen. Entsprechend kann daher die KZ „Quote der besetzten Pflichtstellen“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht berechnet werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
62,2
Quelle
Statistik des BRZ
Berechnungsmethode
Auswertung einer Statistik des BRZ
Kennzahl: Anteil der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (behinderten Personen) an den Gesamtarbeitslosen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
25,1%
Zielzustand
21,9%
Erläuterung der Entwicklung
Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft) als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2018 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitssuchenden Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen 73.611 und jene der vorgemerkten Arbeitslosen 312.107. Während 2019 (Jahresdurchschnitt) die Zahl der Arbeitslosen (gesamt) auf 301.328 Personen zurückging, stieg gleichzeitig die Zahl der arbeitslosen Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen auf 75.521 Personen an. Dieser Umstand kann u.a. auf die 2019 stagnierende Wirtschaftsentwicklung zurückgeführt werden. Es gilt zu befürchten, dass es durch die aktuelle wirtschaftliche Situation – ausgelöst durch die Covid-19-Pandemie – für arbeitslose Personen (mit oder ohne gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen) am Arbeitsmarkt noch schwieriger werden wird. Eine Erholung der Arbeitsmarktsituation für diese Personengruppe wird längere Zeit in Anspruch nehmen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
22,2
Quelle
Statistik BMSGPK, BMAFJ (Arbeitsmarktdaten)
Berechnungsmethode
Anteil der arbeitssuchenden Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der vorgemerkten Arbeitslosen
Kennzahl: Anteil der weiblichen Arbeitslosen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen (behinderten Personen) an den weiblichen Gesamtarbeitslosen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
23,4%
Zielzustand
20%
Erläuterung der Entwicklung
Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft) als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2018 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitssuchenden Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen 30.154 und jene der vorgemerkten arbeitslosen Frauen 137.266. Während 2019 (Jahresdurchschnitt) die Zahl der weiblichen Arbeitslosen (gesamt) auf 134.690 Personen zurückging, stieg gleichzeitig die Zahl der arbeitslosen Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen auf 31.573 an. Dieser Umstand kann ua. auf die 2019 stagnierende Wirtschaftsentwicklung zurückgeführt werden. Es gilt zu befürchten, dass es durch die aktuelle wirtschaftliche Situation – ausgelöst durch die Covid-19.Pandemie – für arbeitslose Personen (mit oder ohne gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen) am Arbeitsmarkt noch schwieriger werden wird. Eine Erholung der Arbeitsmarktsituation für diese Personengruppe wird längere Zeit in Anspruch nehmen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
20,6
Quelle
Statistik BMSGPK, BMAFJ (Arbeitsmarktdaten)
Berechnungsmethode
Anteil der arbeitssuchenden Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der vorgemerkten weiblichen Arbeitslosen
Kennzahl: Anteil der männlichen Arbeitslosen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen (behinderten Personen) an den männlichen Gesamtarbeitslosen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
26,4%
Zielzustand
23%
Erläuterung der Entwicklung
Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft) als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2018 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitssuchenden Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen 43.457 und jene der vorgemerkten männlichen Arbeitslosen 174.841. Während 2019 (Jahresdurchschnitt) die Zahl der männlichen Arbeitslosen (gesamt) auf 166.638 Personen zurückging, stieg gleichzeitig die Zahl der arbeitslosen Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen auf 43.948 an. Dieser Umstand kann ua. auf die 2019 stagnierende Wirtschaftsentwicklung zurückgeführt werden. Es gilt zu befürchten, dass es durch die aktuelle wirtschaftliche Situation – ausgelöst durch die Covid-19.Pandemie – für arbeitslose Personen (mit oder ohne gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen) am Arbeitsmarkt noch schwieriger werden wird. Eine Erholung der Arbeitsmarktsituation für diese Personengruppe wird längere Zeit in Anspruch nehmen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
23,5
Quelle
Statistik BMSGPK, BMAFJ (Arbeitsmarktdaten)
Berechnungsmethode
Anteil der arbeitssuchenden Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der vorgemerkten männlichen Arbeitslosen