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MASSNAHME

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

2019
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Quote der besetzten Pflichtstellen

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

65

%

Erläuterung der Entwicklung

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wurde die Vorschreibung der Ausgleichstaxe für das Jahr 2019 verschoben, um insbesondere Unternehmen in der schwierigen wirtschaftlichen Situation nicht weiter zu belasten. Die Vorschreibungen für das Jahr 2019 haben ab dem 6.07.2020 begonnen. Entsprechend kann daher die KZ „Quote der besetzten Pflichtstellen“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht berechnet werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

62,2


Quelle

Statistik des BRZ

Berechnungsmethode

Auswertung einer Statistik des BRZ

Kennzahl: Anteil der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (behinderten Personen) an den Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

25,1

%

Zielzustand

21,9

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft) als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2018 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitssuchenden Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen 73.611 und jene der vorgemerkten Arbeitslosen 312.107. Während 2019 (Jahresdurchschnitt) die Zahl der Arbeitslosen (gesamt) auf 301.328 Personen zurückging, stieg gleichzeitig die Zahl der arbeitslosen Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen auf 75.521 Personen an. Dieser Umstand kann u.a. auf die 2019 stagnierende Wirtschaftsentwicklung zurückgeführt werden. Es gilt zu befürchten, dass es durch die aktuelle wirtschaftliche Situation – ausgelöst durch die Covid-19-Pandemie – für arbeitslose Personen (mit oder ohne gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen) am Arbeitsmarkt noch schwieriger werden wird. Eine Erholung der Arbeitsmarktsituation für diese Personengruppe wird längere Zeit in Anspruch nehmen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

22,2


Quelle

Statistik BMSGPK, BMAFJ (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der vorgemerkten Arbeitslosen

Kennzahl: Anteil der weiblichen Arbeitslosen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen (behinderten Personen) an den weiblichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

23,4

%

Zielzustand

20

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft) als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2018 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitssuchenden Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen 30.154 und jene der vorgemerkten arbeitslosen Frauen 137.266. Während 2019 (Jahresdurchschnitt) die Zahl der weiblichen Arbeitslosen (gesamt) auf 134.690 Personen zurückging, stieg gleichzeitig die Zahl der arbeitslosen Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen auf 31.573 an. Dieser Umstand kann ua. auf die 2019 stagnierende Wirtschaftsentwicklung zurückgeführt werden. Es gilt zu befürchten, dass es durch die aktuelle wirtschaftliche Situation – ausgelöst durch die Covid-19.Pandemie – für arbeitslose Personen (mit oder ohne gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen) am Arbeitsmarkt noch schwieriger werden wird. Eine Erholung der Arbeitsmarktsituation für diese Personengruppe wird längere Zeit in Anspruch nehmen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

20,6


Quelle

Statistik BMSGPK, BMAFJ (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der vorgemerkten weiblichen Arbeitslosen

Kennzahl: Anteil der männlichen Arbeitslosen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen (behinderten Personen) an den männlichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

26,4

%

Zielzustand

23

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft) als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2018 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitssuchenden Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen 43.457 und jene der vorgemerkten männlichen Arbeitslosen 174.841. Während 2019 (Jahresdurchschnitt) die Zahl der männlichen Arbeitslosen (gesamt) auf 166.638 Personen zurückging, stieg gleichzeitig die Zahl der arbeitslosen Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen auf 43.948 an. Dieser Umstand kann ua. auf die 2019 stagnierende Wirtschaftsentwicklung zurückgeführt werden. Es gilt zu befürchten, dass es durch die aktuelle wirtschaftliche Situation – ausgelöst durch die Covid-19.Pandemie – für arbeitslose Personen (mit oder ohne gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen) am Arbeitsmarkt noch schwieriger werden wird. Eine Erholung der Arbeitsmarktsituation für diese Personengruppe wird längere Zeit in Anspruch nehmen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

23,5


Quelle

Statistik BMSGPK, BMAFJ (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der vorgemerkten männlichen Arbeitslosen