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MASSNAHME

Solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens

Solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens: Sicherstellung der finanziellen Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens durch Konsolidierung der finanziellen Leistungsfähigkeit, u.a. durch verbindliche Vereinbarungen von Finanzzielen (Kostendämpfungsmaßnahmen) und deren Umsetzung sowie unter Berücksichtigung der gesetzlich beschlossenen Bundesmittel.

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Verschuldung der Gebietskrankenkassen

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Zum Jahresende 2019 lag keine Verschuldung der Gebietskrankenkassen vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Zum Jahresende lag keine Verschuldung der Gebietskrankenkassen vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Zum Jahresende lag keine Verschuldung der Gebietskrankenkassen vor.

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel wird auch im Jahr 2019 erreicht, auch wenn die Gebietskrankenkassen nach der zuletzt gültigen Prognose vom 15.2.2020 für das Jahr 2019 einen relativ kleinen Jahresfehlbetrag aufweisen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze