MASSNAHME
Verbesserung Steuerung und Neuorganisation Schulverwaltung
Verbesserung der Steuerung und Neuorganisation der Schulverwaltung
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements und Auflösung des BIFIE in der derzeitigen Organisationsform
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Der Qualitätsrahmen für Schulen liegt vor. Die Kommunikation und Implementierung an alle Ebenen im Schulwesen ab Jänner 2021 wird vorbereitet. Das IQS-Gesetz wurde im Juni 2019 beschlossen (BGBl. vom 12. Juni 2019), das BIFIE wird in der bestehenden Rechtsform mit Wirksamkeit vom 30. Juni 2020 aufgelöst, die Vorbereitungen zur Eingliederung laufen noch bis zum 30. Juni 2020.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
15.09.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
SQA und QIBB als zwei unterschiedliche QM-Systeme sind grundsätzlich implementiert. Die Anbindung an die Erfolgsmessung ist noch mangelhaft. 15.9.2017: Gesetzliche Grundlagen für Referenzrahmen liegen vor (5 BD-EG). Das BIFIE-Gesetz in der geltenden Fassung legt die organisatorischen Rahmenbedingungen und Kernaufgaben des BIFIE fest.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Der Referenzrahmen Schulqualität ist etabliert und stellt die maßgebliche Orientierung für die Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse aller Schulstandorte dar. Ein Umsetzungskonzept für den Change Prozess im Bereich der QM-Instrumente liegt vor und ist an die Schulaufsicht sowie alle Schulen kommuniziert. Der Reorganisationsprozess ist abgeschlossen und das BIFIE in seiner bestehenden Rechtsform aufgelöst.
Erläuterung der Entwicklung
Die Entwicklung des Qualitätsrahmens bedurfte mehrerer Feedbackschleifen mit verschiedenen Gruppen aus dem System Schule (Schulaufsicht, Schulleitungen, Lehrer/innen). Die Rückmeldungen wurden in internen Diskussionsprozessen eingearbeitet. In Zusammenarbeit mit dem BIFIE wird ein Selbsteinschätzungsverfahren für die Implementierung des Qualitätsrahmens an den Schulen entwickelt.
Mit dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen und die Eingliederung des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (IQS-Gesetz), BGBl. vom 12. Juni 2019, wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass die Einrichtung des IQS zum 1. Juli 2020 und die Auflösung des BIFIE zum 30. Juni 2020 erfolgen. Daher war eine Verlängerung des Reorganisationsprozesses bis zum 30. Juni 2020 erforderlich.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Verankerung der Bildungsregion als Steuerungseinheit inkl. Neuausrichtung der Schulaufsicht
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die Schulaufsicht NEU ist umgesetzt, die stufenweise Vollziehung des neuen Aufgabenspektrums erfolgt laufend. Qualifizierungsmaßnahmen werden umgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
15.09.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Gesetzliche Vorgaben vorhanden: Einrichtung von Außenstellen (Bildungsregionen) in den Bildungsdirektionen (§ 2 Abs. 2 BDEG); Verankerung von regionalen Schulaufsichtsteams (Kundmachung Bildungsreformgesetz)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Stufenweises Übergangsmanagement zur Schulaufsicht NEU und stufenweise Vollziehung des neuen Aufgabenspektrums in den Bildungsregionen
Erläuterung der Entwicklung
Die Umsetzung des Schulaufsicht neu wird vom BMBWF laufend begleitet. Notwendige Qualifizierungsmaßnahmen für die gesamte Schulaufsicht, für Abteilungsleiter/innen der Bildungsregionen und neu eintretende SQM sind konzipiert und in Umsetzung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Einheitliche Verrechnung des Lehrpersonals über das BRZ
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die technische Umsetzung und Implementierung inkl. Datenmigration aller aktiven Bediensteten und Pensionisten der 1. Ländertranche, Bundesland Niederösterreich, inkl. Schulungen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Bildungsdirektion für Niederösterreich wurde erfolgreich durchgeführt. Die Modulentwicklungen für alle Bundesländer wurden auf Basis der im Pilotland gewonnen Erkenntnisse, mit Ausnahme der Abbildung in den Landeshaushalten, zeitgerecht vor dem 01.01.2020 im Projekt abgeschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Verrechnung des Landeslehrpersonals in 9 unterschiedlichen IT-Systemen in den Bundesländern;
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Technische Umsetzung und Implementierung inkl. Datenmigration aller aktiven Bediensteten und Pensionisten der 1.Ländertranche erfolgt; Schulung der Personal-Sachbearbeiterinnen und -Sachbearbeiter in den Bildungsdirektionen 1.Ländertranche erfolgt (Abrechnungsvorlauf inkl. Fehleranalyse und allfälligen technischen Anpassungen für die Bereitstellung mit 01.01.2020)
Erläuterung der Entwicklung
Es konnte die Gehaltsabrechnung — Brutto/Nettorechnung — durch PM-SAP bereits erfolgreich qualitätsgesichert und vollständig getestet werden. In Summe kam es jedoch zu zeitlichen Planabweichungen, um Risiken im Bereich der Abbildung im Landeshaushalt zu vermeiden. Die vollständige Produktivsetzung in der 1. Ländertranche, Pilotland Niederösterreich, wurde, nach Abklärung betreffend der Auswirkungen auf den Landeshaushalt, seitens des im Projekt federführenden Bundeskanzleramtes sowie des EDV-Dienstleisters BRZ im Einvernehmen mit dem BMBWF, BMLRT und dem Land Niederösterreich auf den 01.01.2021 verschoben. Neben dem Start der Rollouttranche 1 mit 01.01.2021 ist auch die Betriebsaufnahme in der Rollouttranche 2, Bundesland Steiermark (Aktive und Pensionisten) und Bundesland Wien (Pensionisten), zeitgleich geplant.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Modernisierung Dienstpostsystem Bundesschulen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Das Dienstpostsystem ISO.web wurde in allen Bundesländern für den Bereich der Bundesschulen implementiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
1.1.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
technische Implementierung abgeschlossen; Pilot im LSR für Vorarlberg abgeschlossen; Aufbau der IT-Infrastruktur für zentrales Authentifizierungsservice in der BRZ
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
flächendeckende Verfügbarkeit des Dienstpostsystems ISO.web in allen Bundesländern
Erläuterung der Entwicklung
Ausgehend vom Pilotprojekt wurde die Applikation schrittweise in den Bundesländern implementiert. Das System wurde flächendeckend ausgerollt und ist in allen Bundesländern für den Bereich der Bundesschulen im Einsatz. Das Vorhaben wurde plangemäß abgeschlossen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Einrichtung von Bildungsdirektionen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die Bildungsdirektionen wurden mit 1.1.2019 eingerichtet und ersetzen seit diesem Zeitpunkt die Landesschulräte beziehungsweise den Stadtschulrat für Wien sowie weitgehend die „Schulabteilungen“ in den Landesregierungen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
15.09.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Gesetzliche Grundlagen liegen vor: Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG), (BGBl. I Nr. 138/2017).
Zielzustand (Datum)
1. Jänner 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Bildungsdirektionen Neu sind eingerichtet
Erläuterung der Entwicklung
Die Errichtung der Bildungsdirektionen als Bund-Land-Mischbehörde bedeutete, dass erstmals in ganz Österreich einheitliche Verwaltungsstrukturen geschaffen wurden. Um einen einheitlichen, transparenten Aufbau der Behörde zu gewährleisten, wurde eine einheitliche Detailstruktur für die Behörde Bildungsdirektion erstellt. Eine Rahmenrichtlinie für die Geschäftsordnung für die Bildungsdirektionen legt fest, welche Aufgaben von der Bildungsdirektion wahrzunehmen sind, welche Regeln bei der Gestaltung von Abteilungen und Referaten eingehalten werden müssen und welche Funktion Bildungsregionen haben sowie wie diese in der Bildungsdirektion abgebildet werden.
Des Weiteren ist die Einführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) für 2023 gesetzlich verpflichtend vorgesehen. Entsprechende Vorarbeiten sind im Gange.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze