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MASSNAHME

Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen insbes. zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität

Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen insbesondere zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität

2019
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil schadstoffarmer LKW an der Gesamtfahrleistung

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

74

%

Zielzustand

70

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Anteil von Fahrzeugen der modernsten EURO-Emissionsklasse EURO VI an der Gesamtfahrleistung von Fahrzeugen > 3,5 hzG auf dem hochrangigen Straßennetz hat 2019 weiter stetig zugenommen und den angeführten Zielzustand übertroffen. Für 2020 ist ebenfalls von der Erreichung des im Bundesvoranschlag 2020 angeführten Zielzustandes auszugehen. Zu der bisherigen Entwicklung ist anzumerken, dass das österreichische Mautsystem ab dem Jahr 2017 umgestellt wurde. Die Ökologisierung erfolgt nunmehr über die Anlastung der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und des Lärms in unterschiedlicher Höhe je nach EURO-Emissionsklasse des Fahrzeugs. Wesentliche Zielsetzung der Ökololgisierung lag seither in der Förderung der EURO-Emissionsklasse „EURO VI“. Diese Veränderung bedurfte auch der Umstellung der Messgröße. Die Entwicklung bis 2016 bezieht sich auf den Fahrleistungsanteil von EEV- und EURO-VI-Fahrzeugen > 3,5 t hzG an der Gesamtfahrleistung. Die darüber hinausgehenden Angaben beziehen sich auf den Fahrleistungsanteil von EURO-VI-Fahrzeugen > 3,5 t hzG an der Gesamtfahrleistung.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

57


Quelle

ASFINAG

Berechnungsmethode

Interne Hochrechnung