Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Mobilität v. Menschen, Gütern u. Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer u. wirtschaftl. Nachhaltigkeit

2019
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Umfeld des Wirkungsziels sind betreffend das Evaluierungsjahr 2019 keine wesentlichen externen Faktoren sowie keine wesentlichen internen Änderungen betreffend die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seit Planung der Wirkungsziele und Maßnahmen zu verzeichnen, welche die intendierte Zielsetzung maßgeblich beeinflusst hätten. Die kontinuierliche Umsetzung der gewählten Maßnahmen, wie Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen insbesondere zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität, Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten bzw. mit Infrastrukturbetreibern zur Bereitstellung der Infrastruktur insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur sowie Stimulierung des Breitbandausaus mit dem Ziel des nahezu flächendeckenden Ausbaus von ultraschnellen Breitbandzugängen, insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung des Ausbaus in Gebieten mit Marktversagen*), leistet weiterhin einen positiven Beitrag zur Zielerreichung.

Zu den wesentlichsten Herausforderungen im Umfeld des Wirkungsziels 2 gehört, neben der leistungsfähigen, sicheren sowie ökologisch nachhaltigen Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen, der Infrastrukturausbau zur nachhaltigen Bewältigung des Verkehrsaufkommens sowie zur Verbesserung der Versorgungssituation im Bereich des Breitbandzuganges von Unternehmen und privaten Haushalten bei gleichzeitiger Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Die Vorhaltung und der Ausbau der Infrastruktur sowie die nachhaltige Steuerung des Verkehrsaufkommens unter Veränderung des Modalsplits zu Gunsten umweltgerechter Verkehrsträger sind aus ökologischer und gesellschaftspolitischer Sicht neben der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Kommunikationsdiensten (Breitbandstrategie 2020) zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich notwendig. Die Gewährleistung der Mobilität unter besonderer Berücksichtigung der Einführung neuer, umweltfreundlicher Mobilitätsformen und dem verkehrspolitischen Schwerpunkt der Förderung des öffentlichen Verkehrs ist eine Kernaufgabe des Ressorts.

Ein besonderes Anliegen hierbei ist die Forcierung des öffentlichen Verkehrs zum Schutz und Bewahrung der heimischen Lebensgrundlagen und der natürlichen Ressourcen sowie zur Intensivierung des Klimaschutzes. Ein wesentliches Element stellt die Förderung des Umstiegs auf emissionsärmere Lastkraftwagen dar. Diese Zielsetzung wird durch die Ausgestaltung des LKW-Mautsystems verfolgt, indem die externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und des Lärms in unterschiedlicher Höhe je nach EURO-Emissionsklasse des Fahrzeugs angelastet werden. Die bereits in den letzten Jahren belegten starken Anstiege der in die umweltfreundlichste Kategorie der Maut fallenden LKW zeigen, dass diese Maßnahme wirkungsvoll, zielgerichtet und effektiv ist und belegen die positive Entwicklung der diesbezüglichen Kennzahl. Das außerordentliche Resultat in diesem Bereich wird einerseits durch die positive Entwicklung der gewählten Indikatoren bestätigt und zeigt auf der anderen Seite, dass die richtigen Maßnahmen gesetzt wurden, unter anderem im Zusammenhang mit der Leistungsoptimierung durch den Abschluss neuer Verkehrsdiensteverträge. Der Einsatz moderner Wagengarnituren, die Ausweitung des Qualitätsmanagementsystems, der laufende Ausbau und Verbesserung der Infrastruktur (Beschleunigungsmaßnahmen, Elektrifizierung) tragen zur Sicherung der Mobilität bei und spielen eine tragende Rolle bei der Etablierung und Aufrechterhaltung eines performanten Verkehrssystems.

Einen besonderen Beitrag zur Wirkungszielerreichung nimmt zudem die Breitbandstrategie 2020 ein. Die Stimulierung des Breitbandausbaus mit dem Ziel des nahezu flächendeckenden Ausbaus von ultraschnellen Breitbandzugängen, ist im ländlichen Bereich überwiegend auf die Umsetzung der Förderungsstrategie mittels vier Sonderrichtlinien zurückzuführen. Die Ausschreibung der im Masterplan zur Breitbandförderung vorgesehenen einzelnen Sonderrichtlinien wurde planmäßig durchgeführt und hat zu einem massiven Ausbau geführt. Anhand der Evaluierungserkenntnisse am Phasenübergang des Breitband Masterplans wurden die Sonderrichtlinien zur Initiative Breitband Austria 2020 zuletzt im Jahr 2018 entsprechend angepasst.*)

*)Mit der BMG-Novelle 2020 wurden die Agenden betreffend die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens in die Zuständigkeit des BMLRT (UG 42) übertragen. Ein entsprechender Ausweis erfolgt in der UG 42.