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MASSNAHME

Stimulierung des Ausbaus von ultraschnellen Breitbandzugängen in Gebieten mit Marktversagen

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erlassung von Sonderrichtlinien

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Die bereits zuletzt im Jahr 2018 adaptierten sowie unmittelbar darauf folgend erlassenen Sonderrichtlinien der Förderungsprogramme zur Initiative Breitband Austria 2020 wurden für die laufenden Ausschreibungen in 2019 unverändert beibehalten.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Konkreter Stand der nicht ausreichend versorgten Wohnsitze beträgt 1,2 Mio.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Ausschreibung der im Masterplan zur Breitbandförderung vorgesehenen Sonderrichtlinien

Erläuterung der Entwicklung

Bereits 2018 wurden anhand der Evaluierungserkenntnisse am Phasenübergang des Breitband Masterplans (von Phase 1 zu 2) die Sonderrichtlinien der Förderungsprogramme zur Initiative Breitband Austria 2020 entsprechend angepasst, sowie unmittelbar im Anschluss daran seitens des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie erlassen und veröffentlicht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze