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Vorhaben

BÜNDELUNG: Sonderrichtlinie Logistik-Förderung des BMK 2019-2023

Sonderrichtlinie zur Förderung von Umsetzungsvorhaben im Rahmen des Programms "Logistik-Förderung" GEBÜNDELT MIT DER Herstellung des Einvernehmens gem. §9 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln für den neu abgefassten Abwicklungsvertrag für das genehmigte Förderprogramm Logistikförderung für die Jahre 2021 bis 2023 sowie den anschließenden Auslaufzeitraum bis 31.12.2024

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -8.783

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Verkehr gilt als einer der Hauptverursacher von negativen Umweltauswirkungen. Diese betreffen insbesondere die Emission lokaler Luftschadstoffe und globaler Treibhausgase, Lärm sowie den Flächenverbrauch durch die benötigte Infrastruktur. Speziell dem Güterverkehr wird ein signifikanter Anteil als Verursacher zugeschrieben. Auf der anderen Seite sind Güterverkehr und -mobilität eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftlichen Fortschritt und gesellschaftlichen Wohlstand. Die Öffentliche Hand, sowie die Logistik- und Transportindustrie verfolgen das Ziel, die bestehende und zukünftige Verkehrsnachfrage effizienter abzuwickeln, negative Effekte des Güterverkehrs zu reduzieren und ein qualitativ hochwertiges Verkehrsangebot zu gewährleisten. Trotz der erwarteten Zunahme des Güterverkehrs muss hier eine Effizienz des Gesamtverkehrssystems sichergestellt werden, die auch die speziellen Anforderungen der Gütermobilität berücksichtigt. Daher steht die Gestaltung von Wirtschafts- und Güterverkehren seit geraumer Zeit auf der Agenda der Europäischen Union. Oberste Zielsetzung bei der Formulierung der Rahmenbedingungen ist die Ermöglichung von wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Güterverkehren und Logistikdienstleistungen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) hat diesbezüglich mit dem Gesamtverkehrsplan für Österreich aus dem Jahr 2012 die Leitlinien der österreichischen Verkehrspolitik bis 2025 formuliert. Der Gesamtverkehrsplan spannt einen Bogen über alle Verkehrsträger und verschiedene verkehrspolitische Bereiche. Mobilität von Personen und der Transport von Gütern sollen gefördert und gleichzeitig die negativen Effekte auf Mensch und Umwelt minimiert werden mit dem Ziel, das österreichische Verkehrssystem effizienter, sozialer, sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten.
Diese Sonderrichtlinie zielt dabei auf die Unterstützung ganzheitlicher Ansätze unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen von Güterverkehr und Logistik ab. Im Sinne einer ganzheitlichen Gestaltung des Verkehrssystems müssen hier einerseits diese Anforderungen des urbanen Wirtschafts- und Güterverkehrs spezielle Betrachtung finden (z.B. zur Bewältigung von speziellen Herausforderungen wie der Verkehrsflächenknappheit, Lieferzeit/-ortbeschränkungen, Schnittstellenprobleme, Kostendruck, Emissionsreduktionen, etc.). Andererseits ist auf Grund der räumlichen Struktur Österreichs die Umsetzung gesamthafter Konzepte auch im ruralen Raum bedeutend.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben mit den Strategien des Ressorts und der Europäischen Union wird grundsätzlich auf die obenstehende Problemdefinition verwiesen.
Die Logistikförderung zielt darauf ab, innovative Logistikkonzepte und -projekte zu unterstützen, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs steigern als auch zur Reduktion der Umweltbelastung beitragen sollen​. Diese Zielsetzung steht im Einklang mit den Strategien der damaligen Bundesregierung (Regierungsprogramm), des Ressorts (Gesamtverkehrsplan 2012) bzw. der EU zur Förderung nachhaltiger Verkehrssysteme, wie im Weißbuch Verkehr 2011 dargelegt, welche die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger vorschreiben.

Die Logistikförderung leistet zudem indirekt einen Beitrag zu Unterzielen der Sustainable Development Goals (SDGs), namentlich Ziel 9.1 (hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur), 11.6 (die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken) und 13.2 (Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen). Durch die Förderung nachhaltiger Logistiklösungen mit einem effizienteren Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien wird die Entwicklung und Modernisierung widerstandsfähiger Infrastrukturen unterstützt, die sowohl den Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben, als auch das menschliche Wohlergehen steigern und den ökologischen Fußabdruck des Güterverkehrs verringern. Nachhaltige Güterverkehrs- und Logistiklösungen sichern damit perspektivisch den Wohlstand der Gesellschaft.

Langfristig zielt die Logistikförderung darauf ab, Österreich als innovativen und nachhaltigen Logistikstandort zu positionieren. Dies wird durch die Förderung von innovativen Umsetzungsprojekten erreicht, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Attraktivität des Standorts steigern. Der Einsatz innovativer Technologien und die Verbesserung der Effizienz in der Disziplin Logistik sind dabei entscheidend, um die Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen und gleichzeitig wirtschaftliches Wachstum zu fördern.

Zusammenfassend zeigt die enge Verzahnung der Logistikförderung mit den nationalen und europäischen Strategien und Plänen sowie mit den Zielen der SDGs die strategische Bedeutung dieses Instruments für eine nachhaltige Zukunft des Logistiksektors in Österreich.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung einer innovativen Mobilität von Gütern unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer sowie wirtschaftlicher Nachhaltigkeit.

Beschreibung des Ziels

Mit der Setzung von Anreizen in Form eines Förderprogramms wird es für relevante Akteure der Transport- und Logistikbranche möglich, innovative Logistikkonzepte und Umsetzungsprojekte durchzuführen. Dabei liegt der Fokus auf eine intelligente Ergänzung bzw. Nutzung vorhandener Systeme, um aktuellen Herausforderungen (Fragmentierung von Sendungen, kleiner werdende Sendungsgrößen, flexible Zustellungssysteme, Distribution) entgegnen zu können. Aufgrund der Heterogenität der Förderprojekte ist eine ex-ante Quantifizierung von Zielwerten nicht durchgängig möglich, weshalb teilweise als Zielsetzung eine relative Verbesserung einer oder mehrerer Indikatoren festgelegt wird.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Platzierung beim Logistik Performance Index der World Bank [Platzierung]

Istwert

7

Platzierung

Zielzustand

10

Platzierung

Datenquelle: The International Bank for Reconstruction and Development/The World Bank, Connecting to Compete, Trade Logistics in an Uncertain Global Economy, The Logistics Performance Index and Its Indicators, 2023.

Einsparung von Treibhausgasen pro gefördertem Projekt [%]

Istwert

44,26

%

Zielzustand

6,00

%

Datenquelle: Angaben der Fördernehmer bei Projektabschluss

Unterstützung bei der Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze in der Logistikwirtschaft [Anzahl]

Istwert

31.938

Anzahl

Zielzustand

2.000

Anzahl

Datenquelle: Industriewissenschaftliches Institut, Logistik als volkswirtschaftlicher Multiplikator für den Wirtschaftsstandort Österreich, 2015. UND Economica GmbH, Die volkswirtschaftliche Bedeutung des österreichischen Logistiksektors, 2022.


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anreizförderung für die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gegenstand ist die Förderung von Studien im Bereich Güterverkehr und Logistik, die sich mit der Umsetzung konkreter Lösungsansätze befassen sowie die Umsetzung innovativer Güterverkehrs- und Logistikkonzepte im Sinne der Gestaltung eines effizienten Gesamtverkehrssystems unter den steigenden Anforderungen an Güterverkehr und Logistik. Jedenfalls müssen Vorhaben bereits das Stadium von Forschung & Entwicklung verlassen haben und konkret um- und einsetzbar sein.
Mit diesen Anreizmöglichkeiten können die für dieses Instrument angestrebten Beiträge zu diversen europäischen und nationalen Zielen im Energie-, Verkehrs- und Klimaschutzbereich erbracht werden. Darüber hinaus werden wichtige positive makroökonomische Effekte, insbesondere in Bezug auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Steigerung der Standortattraktivität sowie Schaffung von nachhaltigen Güterverkehren und Logistik erwartet.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-8.783

Tsd. Euro

Plan

-11.239

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

330

Tsd. Euro

Plan

300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.396

Tsd. Euro

Plan

10.939

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

57

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.783

Tsd. Euro

Plan

11.239

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-920

Tsd. Euro

Plan

-1.095

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

60

Tsd. Euro

Plan

60

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

860

Tsd. Euro

Plan

1.035

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

920

Tsd. Euro

Plan

1.095

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.731

Tsd. Euro

Plan

-1.150

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

60

Tsd. Euro

Plan

60

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.671

Tsd. Euro

Plan

1.090

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.731

Tsd. Euro

Plan

1.150

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.463

Tsd. Euro

Plan

-2.794

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

70

Tsd. Euro

Plan

60

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.376

Tsd. Euro

Plan

2.734

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

17

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.463

Tsd. Euro

Plan

2.794

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.529

Tsd. Euro

Plan

-3.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

70

Tsd. Euro

Plan

60

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.439

Tsd. Euro

Plan

3.040

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.529

Tsd. Euro

Plan

3.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Rahmen der Herstellung des Einvernehmens gem. §9 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln für den neu abgefassten Abwicklungsvertrag für das bereits 2019 genehmigte Förderprogramm Logistikförderung kam es 2021 durch die Bündelung der WFA zu Veränderungen im Finanzierungshaushalt für die Jahre 2021 bis 2023. Diese Änderungen stellen die vom BMF genehmigten Ansätze dar und lauten wie folgt (siehe auch WFA-Dokument):

2021:
Abwicklungskosten SCHIG: Aufw. (€) 70.000,00
Drittleisteraufwand: Aufw. (€) 20.000,00

2022:
Abwicklungskosten SCHIG: Aufw. (€) 70.000,00
Drittleisteraufwand: Aufw. (€) 20.000,00

2023:
Abwicklungskosten SCHIG: Aufw. (€) 70.000,00
Drittleisteraufwand: Aufw. (€) 20.000,00

Die tatsächlichen eingetretenen finanziellen Auswirkungen wurden in der Tabellenspalte „Ist“ vermerkt.

Der tatsächliche Transferaufwand lag bis auf das Jahr 2020 unter den ursprünglich veranschlagten Beträgen. Dieser Umstand resultierte aus mehreren spezifischen Faktoren:
Da es sich bei der Veröffentlichung im Jahr 2019 um ein neues Förderprogramm handelte, musste dieses zunächst in der Branche bei den adressierten Zielgruppen beworben und erklärt werden. Die Nachfrage erhöhte sich kontinuierlich bis in das Jahr 2020. Die Auswirkungen der globalen COVID19-Pandemie (2020–2023) führten schließlich bei vielen Unternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Engpässen, was in einem allgemeinen Rückgang der Nachfrage nach Förderprogrammen wie der Logistikförderung (= Umsetzungsschwerpunkt) und der Stornierung von Projekten mündete.
Zusätzlich war der kommunale Bereich aufgrund seiner Nicht-Förderfähigkeit vom Programm ausgeschlossen, was dazu führte, dass ein signifikanter Teil des prognostizierten Förderbedarfs ungenutzt blieb. Dieser Aspekt wurde für die Neugestaltung der Logistikförderung für den Zeitraum 2024 bis 2028 berücksichtigt, sodass dieser Bereich zukünftig einbezogen wird. Die Einbeziehung des kommunalen Bereiches und die sich daraus ergebenden Potentiale orientieren sich an aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene, wobei insbesondere Initiativen wie EGUM und SULP – mit Schwerpunkt auf kommunalen Strukturen – als Vorbilder herangezogen werden. Diese Projekte fördern innovative Ansätze in der urbanen Mobilität und städtischen Infrastrukturentwicklung.
Schließlich war auch die Beurteilungsmethodik der hochqualifizierten Fachjury ein entscheidender Faktor. Durch deren sorgfältige Prüfung und Bewertung der eingereichten Projektkosten wurde eine effiziente und verantwortungsvolle Mittelverwendung gewährleistet. Diese Faktoren trugen insgesamt zu einer geringeren Ausschöpfung des prognostizierten Budgets bei, beeinträchtigten aber erfreulicherweise die Zielerreichung des Vorhabens nicht.

Gesamtbeurteilung

Hintergrund des Vorhabens
Das Vorhaben der Logistikförderung wurde ins Leben gerufen, um mittels innovativer Umsetzungsprojekte die Mobilität von Gütern nachhaltig zu gestalten. Im Kontext der Strategien und Pläne der Bundesregierung und des Ressorts sowie im Einklang mit den Zielen der EU und den Sustainable Development Goals (SDGs) bezweckt das Programm, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, die Umweltbelastung zu reduzieren und die Standortattraktivität Österreichs zu erhöhen.

Umgesetzte Maßnahmen
Zur Umsetzung des Vorhabens wurden verschiedene innovative Logistikkonzepte gefördert, darunter die Implementierung neuer Technologien und optimierter Logistikplanungen (u.a. mit Fokus auf den urbanen Bereich). Projektschwerpunkte waren die Digitalisierung sowohl in der Intra- als auch Extralogistik, die Optimierung von Lieferketten sowie die Erhöhung ihrer Nachhaltigkeit, Prozessintegrationen in Handel und Logistik, die Förderung multimodaler Logistiklösungen, Verbesserungen im Bereich der Sekundärrohstofflogistik, Internal Circular Economy Ansätze sowie die Attraktivierung der Aus- und Weiterbildung in der Disziplin Logistik. Ein vollständiger Überblick über die geförderten Projekte ist abrufbar unter https://www.schig.com/projekte-logistikfoerderung.

Beurteilung der WFA-Ziele
Die gesetzten Ziele der WFA für den Logistik Performance Index (LPI), die Reduktion der Treibhausgasemissionen (THG) und die Unterstützung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen wurden erreicht. Die Förderung trug durch die Implementierung innovativer Logistikkonzepte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs bei.

Angemessenheit des Vorhabens und Gründe für den Erfolg
Rückblickend betrachtet war die Umsetzung des Vorhabens angemessen und effektiv, um die gewünschten Wirkungen zu erzielen. Die Kombination aus Beratung bei der Antragstellung, Evaluierung der Anträge durch ein Expertengremium und gezielter Projektförderung mit Disseminationsverpflichtung zur Verbreitung des erarbeiteten Wissens in der Logistikbranche hat sich als wirkungsvoll und effizient erwiesen. Der Erfolg des Vorhabens ist auf die klare Zielsetzung und Antragsunterlagen, die effektive Ressourcenplanung und die enge Zusammenarbeit zwischen dem Ressort und der Abwicklungsstelle zurückzuführen. Das kontinuierliche Projektmonitoring und die Anpassung der thematischen Schwerpunktsetzung nach der Hälfte der Laufzeit aufgrund der getätigten Erfahrungen und Auswirkungen der COVID-19 Pandemiesituation trug ebenfalls zur Zielerreichung bei.

Inputfaktoren und Zielerreichung
Die Inputfaktoren, insbesondere das eingesetzte Personal (bei der Abwicklungsstelle und im Ressort) mit entsprechendem Know-How im Bereich Mobilität/Logistik(-förderungen), das bereitgestellte Budget und die genutzte Infrastruktur (analog und digital – insbesondere bei der Durchführung virtueller Besprechungen), waren entscheidend für den Erfolg des Vorhabens. Das Verhältnis zwischen eingesetztem Input und den erreichten Wirkungen wird als effizient und ausgewogen beurteilt.

Abweichungen bei den finanziellen Werten
Der tatsächliche Transferaufwand lag bis auf das Jahr 2020 unter den ursprünglich veranschlagten Beträgen. Gründe hierfür waren die Einführung des Programms, das bei den Zielgruppen erst beworben und erklärt werden musste, wirtschaftliche Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie sowie die Nicht-Förderfähigkeit des kommunalen Bereichs. Die Fachjury sicherte durch sorgfältige Prüfung eine effiziente Mittelverwendung. Trotz geringerer Budgetausschöpfung wurden die Ziele des Programms erreicht.

Externe Einflussfaktoren
Die unerwartete Pandemiesituation mitten währen der Laufzeit des Vorhabens führte dazu, dass latent bestehende Schwachstellen in globalen, aber auch lokalen Logistikketten und -prozessen schonungslos aufgezeigt wurden. Diese Extremsituation wurde als Chance für eine inhaltliche Anpassung des Vorhabens (Ausschreibungsleitfaden) begriffen, um die Ausrichtung auf relevante Themenbereiche zu fokussieren. Dadurch wurden in der Krisensituation bewusst positive Impulse gesetzt.

Positive Nebeneffekte
Zusätzlich zu den Hauptzielen wurden durch die verpflichtende Dissemination der Projektergebnisse positive Nebeneffekte erzielt, wie die Stärkung der Wahrnehmung der Innovationskraft der österreichischen Logistikbranche und die Verbesserung der nationalen und internationalen Sichtbarkeit Österreichs als attraktiver Logistikstandort.

Abschließende Bemerkung
Durch den großen Erfolg des Vorhabens und die verstärkte Wahrnehmung in der Branche zeigte sich nach der gesamtwirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Pandemie ein rascher Anstieg der Nachfrage, der letztendlich zu einer Verlängerung der Logistikförderung führte.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen