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MASSNAHME

Abschluss von Zuschuss- und Verkehrsdiensteverträgen sowie Verträge über das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen

Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten bzw. mit Infrastrukturbetreibern zur Bereitstellung der Infrastruktur insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur.

2019
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Personen-km

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

11,6

Mrd. Personen-km

Zielzustand

10,8

Mrd. Personen-km

Erläuterung der Entwicklung

Trotz einzelner negativer Einflussfaktoren (Baustellen, Rückgänge der Schülerzahlen in einzelnen Bereichen) gab es insgesamt eine leicht positive Entwicklung gegenüber dem Vorjahr. Der Zielzustand 2020 entspricht den langfristig festgelegten Werten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

11,12


Quelle

ÖBB-PV AG

Berechnungsmethode

Hochrechnung mit Daten der Fahrgastzählung auf Basis von festen Zähltagen unter Berücksichtigung v. Sonderterminen u. sonstigen Ereignissen (Mrd.Personen - km)

Meilenstein: Abschluss von Zuschussverträgen gem. § 42 Bundesbahngesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Der Rahmenplan 2018-2023 wurde im März 2018 im Ministerrat beschlossen. Der Abschluss der Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2018-2023 hat sich aufgrund der länger andauernden Einvernehmensherstellung mit dem BMF verzögert und konnte nicht 2019, sondern erst am 24. März 2020 erfolgen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Mit der ÖBB-Infrastruktur AG bestehen sechsjährige Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz betreffend die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur, die jeweils um ein Jahr zu ergänzen und an den neuen sechsjährigen Vertragszeitraum anzupassen sind.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Mit der ÖBB-Infrastruktur AG werden im Jahr 2019 Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen.

Erläuterung der Entwicklung

Die Einvernehmensherstellung mit dem BMF zu den § 42-Zuschussverträgen für die Rahmenplanperiode 2018-2023 wurde im Juni 2018 begonnen. Dabei bestand das BMF auf einer Überarbeitung der Zuschussverträge unter Beiziehung der Finanzprokuratur des Bundes. Die Überarbeitung der Vertragstexte, die gemeinsam von Finanzprokuratur, BMK (vormals BMVIT) und BMF erfolgt, war seit Juli 2018 im Gange und konnte bis Ende April/Anfang Mai 2019 abgeschlossen werden.

Von BMF-Seite wurde weiterer Handlungsbedarf gesehen. Nach mehreren Sitzungen im September, Oktober und November 2019 sowie Schriftverkehr wurde mit Schreiben des BMF vom 23. Dezember 2019 Konsens erzielt und es wurde die Zustimmung zur Konsultation der § 42-Zuschussvertragsentwürfe für die Rahmenplanperiode 2018-2023 erteilt.
Nach Abschluss der Konsultation per 10. Februar 2020 und weiterer Adaptierungswünsche des BMF, welche bis Ende Februar abgestimmt und umgesetzt werden konnten, folgte im Anschluss mit 24. März 2020 die Unterzeichnung des Zuschussvertrages.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht