MASSNAHME
Umsetzung der Ergebnisse der „kleinen Ökostromgesetz-Novelle“
Umsetzung der Ergebnisse der „kleinen Ökostromgesetznovelle“
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Erhöhung der installierten Leistung Photovoltaik (MWp)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
779MWp
Zielzustand
568MWp
Erläuterung der Entwicklung
Der Ökostrombericht 2019 legt die endgültigen Zahlen aus 2018 dar. Im Vergleich zum Vorjahr gab es daher durchaus eine positive Entwicklung bei der installierten Lesitung von PV-Anlagen. Die ÖSG-Novelle 2017 wirkt sich also positiv aus.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
568
Quelle
Ökostrombericht 2019 (Daten 2018)
Berechnungsmethode
Zahlenerhebung entspricht Vertragsverhältnissen der OeMAG