Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Erstellung des Integrationsberichts 2020

Erstellung des Integrationsberichts 2020 des Expertenrats für Integration gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 Integrationsgesetz

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Integrationsbericht 2020

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Der Integrationsbericht wurde am 8. September 2020 der Öffentlichkeit präsentiert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Integrationsbericht 2019 wurde durch den unabhängigen Expertenrat für Integration erarbeitet und liegt vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Der Integrationsbericht wurde der Öffentlichkeit präsentiert.

Erläuterung der Entwicklung

Der Integrationsbericht 2020 wurde am 8. September 2020 präsentiert. Das Erreichen des Meilensteins ist vor allem darauf zurück zu führen, dass die Arbeitsprozesse der Sektion II des Bundeskanzleramts mit der Statistik Austria, dem Österreichischen Integrationsfonds, dem Bundesministerium für Inneres und dem unabhängigen ExpertInnenrat für Integration gut aufeinander abgestimmt waren und sind.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze