MASSNAHME
Erstellung des Integrationsberichts 2020
Erstellung des Integrationsberichts 2020 des Expertenrats für Integration gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 Integrationsgesetz
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Integrationsbericht 2020
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Der Integrationsbericht wurde am 8. September 2020 der Öffentlichkeit präsentiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Integrationsbericht 2019 wurde durch den unabhängigen Expertenrat für Integration erarbeitet und liegt vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Der Integrationsbericht wurde der Öffentlichkeit präsentiert.
Erläuterung der Entwicklung
Der Integrationsbericht 2020 wurde am 8. September 2020 präsentiert. Das Erreichen des Meilensteins ist vor allem darauf zurück zu führen, dass die Arbeitsprozesse der Sektion II des Bundeskanzleramts mit der Statistik Austria, dem Österreichischen Integrationsfonds, dem Bundesministerium für Inneres und dem unabhängigen ExpertInnenrat für Integration gut aufeinander abgestimmt waren und sind.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze