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WIRKUNGSZIEL

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird, zudem gilt eine auf Sachlichkeit orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu berücksichtigen.

2020
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Österreich weist im europäischen Vergleich eine große Zahl an Personen mit Migrationshintergrund auf. Aktuellen Prognosen zufolge wird auch in Zukunft die Zuwanderung die dominierende Komponente der Bevölkerungsentwicklung in Österreich darstellen. Im Jahr 2020 lebten rund 2,14 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich (Bevölkerung in Privathaushalten Gesamt: 8,77 Mio.), um fast 40% mehr als im Jahr 2010 (1,53 Mio.). Schon allein vor dem Hintergrund dieser Zahlen bleibt Integration eine langfristige und wesentliche Aufgabe der nächsten Jahre.
Insbesondere mit dem Integrationsgesetz 2017 hat Österreich in den letzten Jahren, basierend auf dem Leitprinzip des Förderns und Forderns, funktionierende Strukturen im Integrationsbereich aufgebaut: Die Sprach– sowie Werte– und Orientierungskurse erweisen sich als tragfähig und essenziell, um auf bestehende wie künftige Herausforderungen reagieren zu können.
Der Anteil an Frauen in Beratung, Werte- und Orientierungskursen sowie in Deutschkursen hat sich seit Inkrafttreten des Gesetzes deutlich erhöht. Es ist somit wesentlich, dass die Integration von Frauen auch weiterhin im Fokus von Integrationsbemühungen stehen muss. Grundvoraussetzung, damit Integration in Österreich überhaupt gelingen kann, ist ein zumindest grundlegendes Beherrschen der deutschen Sprache.
Trotz COVID-19-bedingter Restriktionen trug der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) im Jahr 2020 mit folgenden Leistungen und Angeboten positiv zu diesem Wirkungsziel bei:

o 130.341 Beratungen in Integrationszentren,
o 11.244 Plätze in Werte- und Orientierungskursen (inklusive Vertiefungskurse),
o 8.200 in Anspruch genommene Deutschkursplätze.

Dadurch können Menschen am Arbeitsmarkt in Österreich Fuß fassen und in weiterer Folge selbsterhaltungsfähig sein. Von besonderer Bedeutung für die Zukunft ist aber auch die Frage nach der Integrationskraft Österreichs im Hinblick auf eine kulturell wie religiös inhomogener werdende Gesellschaft. Wie stark die Zusammenhänge zwischen den Aufgaben der Integrationspolitik und gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen ist, zeigt die COVID-19-Pandemie: Die temporären Beschränkungen haben auf viele Bereiche des täglichen Lebens, wie Bildung, Arbeitsmarkt, das Freizeitverhalten, etc. nachhaltige Auswirkungen. Im Bereich der Werte- und Orientierungskurse, die im Präsenzformat abgehalten werden, konnte der angestrebte Zielzustand 2020 aufgrund der seitens der Bundesregierung erlassenen Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 nicht vollständig erreicht werden. Da die Beratungsangebote des ÖIF auch digital zur Verfügung standen, nahmen die Auswirkungen der COVID-19-Krise keinen wesentlichen Einfluss auf die Kontinuität der Beratungsleistungen. Die Ergebnisse der Wirkangaben betreffend das Wirkungsziel 4 rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung mit „zur Gänze erreicht“: Kennzahl 10.4.1 „überplanmäßig erreicht“, Kennzahl 10.4.2 „teilweise erreicht“, Maßnahme 4 des Globalbudgets 10.01 „zur Gänze erreicht“ und Maßnahme 5 des Globalbudgets 10.01 „überplanmäßig erreicht“.
Das Unterziel 10.2 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 4 insofern signifikant, als das Wirkungsziel 4 Antidiskriminierung, Selbsterhaltungsfähigkeit und Inklusion der MigrantInnen in die Aufnahmegesellschaft anstrebt.