Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

Absolvierte Werte- und Orientierungskurse (WOK) im Verhältnis zu Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigungen aus dem Vorjahr

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Das Integrationsgesetz normiert in § 2 Abs. 2 als Zielbestimmung unter anderem, dass Österreichs liberales und demokratisches Staatswesen auf Werten und Prinzipien beruht, die nicht zur Disposition stehen. Diese identitätsbildende Prägung der Republik Österreich und ihrer Rechtsordnung ist zu respektieren. Im Rahmen des Integrationsgesetzes 2017 sind Werte- und Orientierungskurse gesetzlich verankert worden und verpflichtend für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr – dies vor allem deshalb, da insbesondere Flüchtlinge, die aus Kulturkreisen mit oft sehr unterschiedlichen Wertauffassungen kommen, mit den Grundregeln unseres Zusammenlebens frühzeitig vertraut gemacht werden sollen. Themenspezifische Vertiefungskurse zu wichtigen Integrations- und Alltagsthemen erweitern und intensivieren das Wissen. Der angestrebte Zielzustand konnte 2020 nicht vollumfänglich erreicht werden. Dieser Umstand ist insbesondere auf die Beschränkungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen: Aufgrund der seitens der Bundesregierung erlassenen Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 fanden von Mitte März bis Mitte Mai 2020 keine Werte- und Orientierungskurse statt. Mit Inkrafttreten der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung Anfang November musste die Abhaltung von Vertiefungskursen, im Zuge der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zusätzlich die Abhaltung von Werte- und Orientierungskursen von Mitte November bis Mitte Dezember erneut unterbrochen werden: Aufgrund der Dauer der Werte- und Orientierungskurse (8 Stunden) sowie der Herausforderung eines konsekutiven Dolmetschens war ein Abhalten der Kurse online bzw. als Videokonferenz nicht möglich.


Quelle

Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) - Indikatorenbericht zu den WOK; BMI Asylstatistik – Asylberechtigte Menschen (rechtskräftig positiv bzw. subsidiärer Schutz)

Berechnungsmethode

Auswertung des Verhältnisses anhand rechtskräftig positiver Asylbescheide bzw. subsidiär Schutzberechtigungen und der absolvierten Werte- und Orientierungskursen (WOK) des Vorjahrs