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KENNZAHL

Absolvierte Werte- und Orientierungskurse (WOK) im Verhältnis zu Asylberechtigungen aus dem Vorjahr

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Das Integrationsgesetz normiert in § 2 Abs. 2 als Zielbestimmung auch, dass Österreichs liberales und demokratisches Staatswesen auf Werten und Prinzipien beruht, die nicht zur Disposition stehen. Diese identitätsbildende Prägung der Republik Österreich und ihrer Rechtsordnung ist zu respektieren. Im Rahmen des Integrationsgesetzes, welches im Juni 2017 in Kraft trat, sind Werte- und Orientierungskurse (WOK) gesetzlich verankert worden und verpflichtend für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte zu absolvieren. Dies vor allem deshalb, da Flüchtlinge, die aus Kulturkreisen mit oft sehr unterschiedlichen Wertauffassungen kommen, mit den Grundregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Österreich frühzeitig vertraut gemacht werden sollen. Themenspezifische Vertiefungskurse zu wichtigen Integrations- und Alltagsthemen erweitern und intensivieren das Wissen. Mit der Kennzahl 12.3.2 werden die beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) absolvierten Werte- und Orientierungskurse im Verhältnis zu Asylberechtigungen dargestellt: Mit einem Anteil von 91,39 % für 2019 ist eine sehr effizient-hohe Teilnahme an Werte– und Orientierungskursen sowie an den Vertiefungskursen „Arbeit und Beruf“ sowie „Kultur und Gesellschaft“ auszuweisen. Zudem führte die verpflichtende Teilnahme dieser Zielgruppe zu einer Verdoppelung des Frauenanteils in den Werte- und Orientierungskursen. Vor der Einführung des Integrationsgesetzes lag der Frauenanteil bei 22 %, nun nach Inkrafttreten 2019 bei 49 %. Der Istzustand dieser Kennzahl für 2019 weist einen Rückgang zum Vorjahresergebnis aus. Ein Erklärungsansatz dafür ist, dass 2018 2.922 Personen an einem Werte- und Orientierungskurs gemäß § 5 Integrationsgesetz (WOK) bereits während ihres laufenden Asylverfahrens freiwillig teilnahmen. Im Jahr 2019 nahmen hingegen nur 1.441 AsylwerberInnen freiwillig am WOK teil. Der Rückgang der Kennzahl dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass das Bundesrecht keine hoheitliche Handhabe vorsieht, die Zielgruppe einem WOK des ÖIF zuzuführen. Während das Integrationsgesetz zur Teilnahme am WOK verpflichtet und den aufrechten Bezug von Sozialleistungen unter anderem mit der erfolgreichen Absolvierung des WOK verknüpft, regeln nicht alle Ausführungsgesetze der Länder zum Sozialhilfe–Grundsatzgesetz die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Zielgruppe den WOK nicht bzw. nicht erfolgreich absolviert. Im Jahr 2016 wurden die Werte- und Orientierungskurse via ÖIF bundesweit ausgerollt. Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes wurde zwar schon die Kennzahl betreffend Werte- und Orientierungskurse geführt, die Messmethode dieser Kennzahl stellte damals jedoch auf alle asylberechtigten bzw. subsidiär schutzberechtigten TeilnehmerInnen ab. Da die ab 2018 eingeführte Messmethode nur die Zielgruppe des Integrationsgesetzes berücksichtigt, nämlich jene Personen, denen der Status des Asylberechtigten oder des subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. Jänner 2015 zuerkannt wurde, sind in der Jahrestabelle die Ziel- und Istwerte beginnend mit 2018 ausgewiesen.


Quelle

ÖIF - Indikatorenbericht zu den Werte- und Orientierungskursen (WOK). BMI Asylstatistik – Asylberechtigte Menschen (rk. Postitiv bzw. subsidiärer Schutz)

Berechnungsmethode

Auswertung des Verhältnisses anhand rk. pos. Asylbescheide und der absolvierten WOK des Vorjahres