Das IntG normiert in § 2 Abs. 2 als Zielbestimmung auch, dass Österreichs liberales und demokratisches Staatswesen auf Werten und Prinzipien beruht, die nicht zur Disposition stehen. Diese identitätsbildende Prägung der Republik Österreich und ihrer Rechtsordnung ist zu respektieren. Im Rahmen des Integrationsgesetzes 2017 sind Werte- und Orientierungskurse gesetzlich verankert worden und verpflichtend für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte – dies vor allem deshalb, da insbesondere Flüchtlinge, die aus Kulturkreisen mit oft sehr unterschiedlichen Wertauffassungen kommen, mit den Grundregeln unseres Zusammenlebens frühzeitig vertraut gemacht werden sollen. In Kennzahl 12.3.2 werden die beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) absolvierten Werte- und Orientierungskurse (WOK) im Verhältnis zu Asylberechtigungen dargestellt: Mit einem Anteil von 94,21 % für 2018 ist eine sehr effizient-hohe Teilnahme auszuweisen. Zudem führte die verpflichtende Teilnahme dieser Zielgruppe zu einer Verdoppelung des Frauenanteils in Werte- und Orientierungskursen. Vor der Einführung des Integrationsgesetzes lag der Frauenanteil bei 22 %, nun nach Inkrafttreten 2018 bei 45 %.
Quelle
ÖIF - Indikatorenbericht zu den Werte- und Orientierungskursen (WOK). BMI Asylstatistik – Asylberechtigte Menschen (rk. Postitiv bzw. subsidiärer Schutz)
Berechnungsmethode
Auswertung des Verhältnisses anhand rk. pos. Asylbescheide und der absolvierten WOK des Vorjahres