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WIRKUNGSZIEL

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Ö. aufhaltenden MigrantInnen

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird, sowie eine auf Sachlichkeit orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu berücksichtigen ist.

2019
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Österreich hat bei der Integration von Flüchtlingen und Zugewanderten bedeutenden gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Auch in Zukunft wird – den aktuellen Prognosen der Statistik Austria zufolge – die Zuwanderung die dominierende Komponente der Bevölkerungsentwicklung in Österreich darstellen. Im Jahr 2019 lebten rund 2,07 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich, um rund 35 % mehr als im Jahr 2010 (1,53 Mio.). Innerhalb der Europäischen Union zählt Österreich zu den Ländern mit dem höchsten Anteil an MigrantInnen: nur zwei EU-Staaten hatten 2018 mehr ZuwanderInnen der 1. Generation (in Österreich sind es 19,2 %) und fast jede vierte Person in Österreich hat Migrationshintergrund. Mit dem Integrationsgesetz wurden ab 2017 Integrationsstrukturen in Form von Sprach– sowie Werte– und Orientierungskursen etabliert, die sich als tragfähig erweisen. Der Anteil an Frauen in Beratung, Werte- und Orientierungskursen sowie Deutschkursen hat sich seit Inkrafttreten des Gesetzes deutlich erhöht. Das weist aus, dass die Integration von Frauen auch weiterhin im Fokus von Integrationsbemühungen stehen muss. Die deutsche Sprache ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Integrationsherausforderungen die Grundvoraussetzung, damit Integration in Österreich überhaupt gelingen kann.
Im Jahr 2019 trug der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), welcher budgetär in der Untergliederung 12 enthalten war, mit folgenden Leistungen bzw. Angeboten positiv zu diesem Wirkungsziel bei:
o 160.988 Beratungen in Integrationszentren
o 31.045 Plätze in Werte- und Orientierungskursen (inklusive Vertiefungskurse)
o 18.622 Deutschkursplätze.
Dadurch können Menschen am Arbeitsmarkt in Österreich Fuß fassen und in weiterer Folge selbsterhaltungsfähig sein. Von besonderer Bedeutung für die Zukunft ist aber auch die Frage nach der Integrationskraft Österreichs im Hinblick auf eine kulturell wie religiös inhomogener werdende Gesellschaft.

Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (zweimal überplanmäßig erreicht) und der Erfolg der Maßnahmen des Globalbudgets 12.02 (Maßnahmen 4 sowie 5 zur Gänze erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.