MASSNAHME
Förderung der sprachlichen (Deutsch als Fundament), der beruflichen und der gesellschaftlichen Integration
Förderung der sprachlichen (Deutsch als Fundament), der beruflichen und der gesellschaftlichen Integration (Werte und Engagement für Österreich).
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Prozent der absolvierten Werte- und Orientierungskurse (WOK) im Verhältnis zu Asylberechtigungen aus dem Vorjahr
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
91,39%
Zielzustand
80%
Erläuterung der Entwicklung
Das IntG normiert in § 2 Abs. 2 als Zielbestimmung auch, dass Österreichs liberales und demokratisches Staatswesen auf Werten und Prinzipien beruht, die nicht zur Disposition stehen. Diese identitätsbildende Prägung der Republik Österreich und ihrer Rechtsordnung ist zu respektieren. Im Rahmen des Integrationsgesetzes, welches im Juni 2017 in Kraft trat, sind Werte- und Orientierungskurse (WOK) gesetzlich verankert worden und verpflichtend für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte zu absolvieren. Dies vor allem deshalb, da Flüchtlinge, die aus Kulturkreisen mit oft sehr unterschiedlichen Wertauffassungen kommen, mit den Grundregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Österreich frühzeitig vertraut gemacht werden sollen. Themenspezifische Vertiefungskurse zu wichtigen Integrations- und Alltagsthemen erweitern und intensivieren das Wissen. Mit der Wirkungszielkennzahl 12.3.2 werden die beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) absolvierten, verpflichtenden Werte- und Orientierungskurse im Verhältnis zu Asylberechtigungen dargestellt: Mit einem Anteil von 91,39% für 2019 ist eine sehr effizient-hohe Teilnahme an Werte– und Orientierungskursen sowie an den Vertiefungskursen „Arbeit und Beruf“ sowie „Kultur und Gesellschaft“ auszuweisen. Zudem führte die verpflichtende Teilnahme dieser Zielgruppe zu einer Verdoppelung des Frauenanteils in den Werte- und Orientierungskursen. Vor der Einführung des Integrationsgesetzes lag der Frauenanteil bei 22 %, nun nach Inkrafttreten 2019 bei 49 %. Der Istzustand dieser Kennzahl für 2019 weist einen Rückgang zum Vorjahresergebnis aus. Ein Erklärungsansatz ist, dass 2018 2.922 Personen an einem Werte- und Orientierungskurs gemäß § 5 Integrationsgesetz (WOK) bereits während des laufenden Asylverfahrens teilnahmen. Im Jahr 2019 nahmen hingegen nur 1.441 Asylwerber an Werte– und Orientierungskursen teil. Der Rückgang der Kennzahl dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass das Bundesrecht keine hoheitliche Handhabe vorsieht, die Zielgruppe einem Werte– und Orientierungskurs des ÖIF zuzuführen. Während das Integrationsgesetz zur Teilnahme am WOK verpflichtet und den aufrechten Bezug von Sozialleistungen unter anderem mit der erfolgreichen Absolvierung des WOK verknüpft, regeln nicht alle Ausführungsgesetze der Länder zum Sozialhilfe –Grundsatzgesetz die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Zielgruppe den WOK nicht bzw. nicht erfolgreich absolviert. Im Jahr 2016 wurden die Werte- und Orientierungskurse via ÖIF bundesweit ausgerollt. Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes wurde zwar schon die Kennzahl betreffend Werte- und Orientierungskurse geführt, die Messmethode dieser Kennzahl stellte damals jedoch auf alle asylberechtigten bzw. subsidiär schutzberechtigten TeilnehmerInnen ab. Da die ab 2018 eingeführte Messmethode nur die Zielgruppe des Integrationsgesetzes berücksichtigt, nämlich jene Personen, denen der Status des Asylberechtigten oder des subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. Jänner 2015 zuerkannt wurde, sind in der Jahrestabelle der Wirkungszielkennzahl 12.3.2 die Ziel- und Istwerte beginnend mit 2018 ausgewiesen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
55,99
Quelle
ÖIF - Indikatorenbericht zu den Werte- und Orientierungskursen (WOK). BMI Asylstatistik – Asylberechtigte Menschen (rk. Postitiv bzw. subsid
Berechnungsmethode
Auswertung des Verhältnisses anhand rechtskräftig positiver Asylbescheide und der absolvierten WOK des Vorjahres