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MASSNAHME

Erarbeitung legistischer Maßnahmen zur effektiven und verstärkten Bekämpfung von Hass im Netz.

Erarbeitung legistischer Maßnahmen zur effektiven und verstärkten Bekämpfung von Hass im Netz.

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich der Bekämpfung von Hass im Netz durch die Justiz unter Beiziehung von ExpertInnen

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetzes (HiNBG), BGBl. I Nr. 148/2020, ist am 1.1.2021 in Kraft getreten.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

20.02.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 sind folgende Punkte zum Bereich „Schutz vor Gewalt und Hass im Netz“ beinhaltet: • Verfolgung von „Hass im Netz“ • Opferunterstützung bei „Hass im Netz“ • Prüfung auf Effizienz in der Rechtsumsetzung eines digitalen Gewaltschutz-Gesetzes • Einsetzung einer ressortübergreifenden Taskforce zur effizienten Bekämpfung von Hass im Netz und anderer digitaler Kriminalitätsformen

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Diskussion in einer Arbeitsgruppe, [Vorlage eines Entwurfs in der zweiten Jahreshälfte]

Erläuterung der Entwicklung

Seitens des BMJ wurde im Sommer 2020 der Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem straf- und medienrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden, 50/ME, 27. GP, ausgearbeitet. Dieser umfasste Änderungen im Bereich des materiellen Strafrechts (StGB), des Strafverfahrensrechts (StPO) sowie des Mediengesetzes, die dem Ziel des Schutzes vor Gewalt und Hass im Netz dienen. Begleitend dazu wurde vom BMJ ebenfalls im Sommer 2020 der Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zivilrechtliche und zivilprozessuale Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (48/ME), erstellt. Dieser umfasst insbesondere Änderungen im ABGB (Kodifikation der in der Rechtsprechung unter anderem zu § 16 ABGB herausgebildeten Grundsätzen zum Persönlichkeitsschutz in den neuen §§ 17a, 20 ABGB) und in der ZPO (Einführung eines neuen Mandatsverfahrens als Eilverfahren für sehr massive Fälle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen).
Von 2.9. bis 15.10.2020 wurde ein Begutachtungsverfahren durchgeführt, danach wurde die Regierungsvorlage eines Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetzes (HiNBG) erstellt (481 BlgNR 27. GP). Nach Beschlussfassung im Parlament und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 148/2020) ist das HiNBG am 1. Jänner 2021 in Kraft getreten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze