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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, insbesondere durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse

2020
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens ist der Grundpfeiler einer funktionierenden und verlässlichen Justiz. Im Sinne einer umfassenden, nachvollziehbaren und aussagekräftigen Darstellung dieser Grundwerte der Justiz, wurde das Wirkungsziel 1 überarbeitet und mit neuen Kennzahlen und Maßnahmen ergänzt. Die neuen Kennzahlen des Wirkungsziels 1 entwickeln sich grundsätzlich sehr positiv. Im EU-weiten Vergleich des Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz (übernommen aus dem EU-Justizbarometer) belegt Österreich mittlerweile den zweiten Platz und auch der gewählte SDG-Indikator zum Anteil der Untersuchungshäftlinge an allen inhaftierten Personen (angelehnt an SDG 16.3.2) zeigt einen positiven Fortschritt. Die Erreichung des Zielwerts der Anzahl der Vernehmungen unter Beiziehung eines Verteidigers in Bereitschaft blieb unter den Erwartungen, zumal letztlich nicht alle über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Verteidigers in Bereitschaft belehrte Beschuldigte von ihrem Antragsrecht Gebrauch machten.
Ein essentieller Teil des Wirkungsziels sind die Maßnahmen zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems durch Gesetzesreformen. Besonderer Fokus bei der Überarbeitung der Wirkangaben für den BVA 2020 wurde darauf gelegt, auch geplante Vorhaben aus dem Regierungsprogramm (u. a. „Hass im Netz“) aufzunehmen. Die gewählten Meilensteine haben sich durchwegs positiv entwickelt: sowohl für die Reform des Maßnahmenvollzugs als auch für die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts wurde an einem neuen Gesetzesentwurf gearbeitet, das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz ist bereits mit 1.1.2021 in Kraft getreten.
Neu ist außerdem die Maßnahme zur Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts, welche insbesondere darauf abzielt, die Bevölkerung möglichst kompetent über aktuelle Entwicklungen zu informieren und dadurch das Vertrauen in die Justiz nachhaltig zu stärken. Das BMJ stellt dabei seine Expertise zur Verfügung, um die Mediensprecher:innen der nachgeordneten Dienststellen entsprechend zu schulen und zu vernetzen und entwickelt laufend neue Maßnahmen zur besseren Informationsverbreitung.