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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens

2019
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens ist der Grundpfeiler einer funktionierenden und verlässlichen Justiz. Das Vertrauen in die österreichische Justiz spiegelt sich auch in der positiven Entwicklung der Verurteilungsquote Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wider (2019: 3 Verurteilungen). Wichtig ist die stete Weiterentwicklung des Rechtssystems, um dieses an die Herausforderungen der modernen Gesellschaft anzupassen. Aufgrund des Regierungswechsels (und der Änderung des Regierungsprogramms) haben sich naturgemäß auch der Fokus der Gesetzesreformen und der damit einhergehende politische Diskurs geändert. Die komplexe Reform des Maßnahmenvollzugs ist aber ein Thema, das weiterhin besonders verfolgt wird. Die Unterstützung von Reformprojekten im Ausland zeigt das Engagement der österreichischen Justiz, die Rechtsstaatlichkeit auch über die Grenzen hinaus zu fördern. Justizkooperationsprojekte fanden 2019 vor allem in Griechenland, Zypern, Albanien und Serbien statt – sind aber von politischer Bereitschaft abhängig und unterliegen daher starken Schwankungen.
Das Wirkungsziel 1 wurde für den BVA 2020 grundlegend überarbeitet und mit neuen Kennzahlen und Maßnahmen hinterlegt. Die Kennzahlen 13.1.1 und 13.1.2 werden fortan einem eigenen Wirkungsziel für den Strafvollzug zugeordnet und hier durch neue Indikatoren zur Darstellung der Rechtssicherheit ersetzt. Die Kennzahl 13.1.4 bleibt erhalten, um die Entwicklung der Anzahl der Vernehmungen mit Beiziehung eines „Verteidigers in Bereitschaft“ nach Umsetzung der Richtlinien in diesem Bereich weiter zu verfolgen.