Im Jahr 2019 gab es 3 Verurteilungen durch den EGMR, welche hier im Verhältnis zum Gesamtanfall an Verfahren der Justiz einen relativ geringen Wert darstellen. Da der Indikator aufgrund der geringen Anzahl an Verurteilungen stark schwankt und dadurch wenig aussagekräftig ist, wurde dieser im BVA 2020 bereits ersetzt.
Quelle
ECHR, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Verfahrensautomation Justiz
Berechnungsmethode
Zählung der jährlichen rechtskräftigen Verurteilungen beim EGMR geteilt durch jährlichen innerstaatlichen
Gesamtanfall im Justizressort