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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Trotz einer immer kritischeren Öffentlichkeit und ständig verknappten Ressourcen ist das Vertrauen in die Justiz auf Grund des überdurchschnittlichen Einsatzes der Bediensteten besonders hoch; der als Maßstab für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dienende Indikator der rechtskräftigen Verurteilungen Österreichs beim EGMR im Verhältnis zu den im selben Jahr in der Justiz angefallenen gerichtlichen Verfahren entwickelte sich wieder positiv (unterliegt aber natürlichen Schwankungen). Im Bereich des Maßnahmenvollzugs entwickelt sich die Umgebung herausfordernd; die geplante Reform des Maßnahmenvollzugs bleibt abzuwarten, die schon jetzt angezogenen Indikatoren sollten sich danach wieder positiv entwickeln.
Langfristig entwickeln sich die übrigen Indikatoren dieses Wirkungsziels positiv.

Bei der Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens durch Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse handelt es sich um einen gut funktionierenden gleichförmigen justizpolitischen Prozess im Diskurs zwischen dem Fachressort und dem Parlament. Dabei ist die Einhaltung des Zeitplans legistischer Vorhaben immer auch von kurzfristigen Prioritäten abhängig.
Der als Maßstab für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dienende Indikator der rechtskräftigen Verurteilungen Österreichs beim EGMR im Verhältnis zu den im selben Jahr in der Justiz angefallenen gerichtlichen Verfahren entwickelte sich wieder positiv (unterliegt aber natürlichen Schwankungen). Die Neuordnung des Maßnahmenvollzugs ist noch Teil des politischen Diskurses.
Trotz angespannter Ressourcenlage konnte ein erheblicher Beitrag zur Förderung und Sicherung der Rechtsstaatlichkeit in der Region geleistet werden.