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KENNZAHL

Anzahl der Vernehmungen mit Beiziehung eines „Verteidigers in Bereitschaft“

2018
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Am 1.1.2017 erfolgte die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2013/48/EU über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs, mit der ein ausdrückliches Teilnahmerecht des Verteidigers an der Vernehmung des Beschuldigten über die Voraussetzungen der Untersuchungshaft durch das Gericht (§ 174 Abs. 1 StPO) eingeführt wurde.
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr im Bericht zur Wirkungsorientierung 2017 ein sprunghafter Anstieg dokumentiert, der sich nunmehr im Jahr 2018 auf annähernd gleichem Niveau eingependelt hat.


Quelle

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

Berechnungsmethode

Zählung der Vernehmungen, an denen ein „Verteidiger in Bereitschaft“ teilgenommen hat