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MASSNAHME

Erarbeitung legistischer Maßnahmen zur Reform des Gesellschaftsrechts

2018
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für das Gesellschaftsrecht unter Beiziehung von ExpertInnen

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Behandlung der besonders umfangreichen RL-Vorschläge, die während der EU-Präsidentschaft im Gesellschaftsrecht erstattet wurden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Regelungen über das Gesellschaftsrecht sind vor dem Hintergrund der Förderung der Rechtssicherheit und damit des Wirtschaftsstandorts Österreich zu prüfen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Bis 31.12.2018 Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Gesellschaftsrechts unter Beiziehung von Expertlnnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, VertreterInnen von mit dem Gesellschaftsrecht befassten Organisationen.

Erläuterung der Entwicklung

Ausgehend von einer Deregulierung des Aktienrechts für nicht börsennotierte Gesellschaften soll das gesamte Recht der Kapitalgesellschaften nach Vereinfachungs- und Modernisierungsmöglichkeiten durchforstet werden.
Angesichts der besonders umfangreichen RL-Vorschläge, die während der EU-Präsidentschaft im Gesellschaftsrecht zu behandeln waren, soll die Diskussion in einer Arbeitsgruppe im Herbst 2019 beginnen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise