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KENNZAHL

Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz ist im Vergleich zu den letzten Jahren weiter angestiegen. Laut der (seit 2016 in dieser Form) jährlich durchgeführten Befragung des EU-Justizbarometers bewerten mittlerweile 86 % der österreichischen Bevölkerung die richterliche Unabhängigkeit mit „sehr gut“ oder „gut“ (ausgewertet nach Geschlechtern: 84 % der befragten Frauen und 89 % der befragten Männer). Damit belegt Österreich im EU-Vergleich den zweiten Platz hinter Dänemark. Als Gründe für mangelndes Vertrauen sind dabei insbesondere Einflussnahme/Druck durch Politik und Wirtschaft angeführt. Die richterliche Unabhängigkeit ist essentiell für die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens und leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaates und der Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort.


Quelle

EU-Justizbarometer (Abt III 2)

Berechnungsmethode

Antworten auf die Frage: „Wie würden Sie nach dem, was Sie wissen, das Justizsystem in (unserem Land) mit Blick auf die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern bewerten? Sehr gut, eher gut, eher schlecht oder sehr schlecht?“ (2019 wurden in Österreich Telefoninterviews mit 1.001 zufällig ausgewählte Personen aus allen Regionen geführt, vgl. Flash Eurobarometer 474)