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KENNZAHL

Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz

2021
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die richterliche Unabhängigkeit ist essentiell für die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens und leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaates und der Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort. Laut der (seit 2016 in dieser Form) jährlich durchgeführten Befragung des EU-Justizbarometers bewerten 84 % der österreichischen Bevölkerung die richterliche Unabhängigkeit mit „sehr gut“ oder „gut“ (ausgewertet nach Geschlechtern: 82 % der befragten Frauen und 85 % der befragten Männer). Damit belegt Österreich im EU-Vergleich den ersten Platz. Dazu wurden in Österreich Telefoninterviews mit 1.011 zufällig ausgewählten Personen aus allen Regionen geführt. Als Gründe für mangelndes Vertrauen sind dabei insbesondere Einflussnahme/Druck durch Politik und Wirtschaft angeführt.


Quelle

EU-Justizbarometer (Abt III 2)

Berechnungsmethode

Antworten auf die Frage: „Wie würden Sie nach dem, was Sie wissen, das Justizsystem in (unserem Land) mit Blick auf die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern bewerten? Sehr gut, eher gut, eher schlecht oder sehr schlecht?“ (2019 wurden in Österreich Telefoninterviews mit 1.001 zufällig ausgewählte Personen aus allen Regionen geführt, vgl. Flash Eurobarometer 474)