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KENNZAHL

Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz

2022
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die richterliche Unabhängigkeit ist essentiell für die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens und leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaates sowie der Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort. Laut der (seit 2013 in dieser Form) jährlich durchgeführten Befragung des EU-Justizbarometers bewerten 83 % der österreichischen Bevölkerung die richterliche Unabhängigkeit mit „sehr gut“ oder „gut“ (ausgewertet nach Geschlechtern: 83 % sowohl der befragten Frauen, als auch Männern). Damit belegt Österreich im EU-Vergleich den hervorragenden dritten Platz. Als Gründe für mangelndes Vertrauen wurden insbesondere Einflussnahme/Druck durch Politik und Wirtschaft angeführt.
Die veranschaulichten Daten sind – in dieser Form – erst seit 2016 verfügbar, in den Jahren zuvor gab es ein Ranking von 1 bis 7, das sich nicht auf die prozentuale Darstellung ab 2016 umlegen lässt.


Quelle

EU-Justizbarometer (Abt III 2)

Berechnungsmethode

Antworten auf die Frage: „Wie würden Sie nach dem, was Sie wissen, das Justizsystem in (unserem Land) mit Blick auf die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern bewerten? Sehr gut, eher gut, eher schlecht oder sehr schlecht?“ (2020 wurden in Österreich Telefoninterviews mit 1.001 zufällig ausgewählte Personen aus allen Regionen geführt, vgl. Flash Eurobarometer 483)