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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens ist der Grundpfeiler einer funktionierenden und verlässlichen Justiz. Das Wirkungsziel 1 leistet damit einen Beitrag zur Erreichung des SDG-Unterziels 16.3 (Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigen Zugang aller zur Justiz gewähren. Im EU-weiten Vergleich des Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz (übernommen aus dem EU-Justizbarometer) belegt Österreich den hervorragenden dritten Platz. Die Anzahl der Vernehmungen unter Beiziehung eines Verteidigers in Bereitschaft hat sich deutlich erhöht, begünstigt durch die Bekanntheit. Beide Kennzahlen wurden „überplanmäßig erreicht“. Ebenso zeigt der gewählte SDG-Indikator zum Anteil der Untersuchungshäftlinge an allen inhaftierten Personen (angelehnt an SDG 16.3.2) weiterhin einen guten Zielerreichungsgrad.
Das Wirkungsziel kann daher insgesamt als „zur Gänze erreicht“ beurteilt werden.
Ein essentieller Teil des Wirkungsziels sind die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Rechtssystems durch Gesetzesreformen (Reform des Maßnahmenvollzugs und Weiterentwicklung des Datenschutzes), aber auch die Prävention und Hilfe für vulnerable Gruppen. Eine Maßnahme dazu ist die Modernisierung und Vereinfachung des Kindschaftsrechts in Bereichen des Unterhalts-, des Obsorge- und des Kontaktrechtes. Bei dieser Reform werden Jugendliche ebenso wie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Justiz, Jugendhilfe und anderen Institutionen miteinbezogen, um bestmögliche Regelungen für die Beteiligten zu erreichen. Mit diesen sollen die Lebensumstände von Kindern und Eltern im Alltag zeitgemäß und bestmöglich berücksichtigt, das soziale Gefüge und die Teilhabe gesichert, sowie Grundbedürfnisse Jugendlicher rasch abgedeckt werden. Der diesbezügliche Begutachtungsentwurf ist bereits fertiggestellt.
Zur Bekämpfung von Korruption wird ein ressortweites Compliance Management-System (CMS) aufgebaut, es wurden bereits sechs der sieben Komponenten umgesetzt. Im Jänner 2022 ist erstmals das Compliance Komitee zusammengetreten, dem je eine Compliance Beauftragte oder ein Compliance Beauftragter pro Dienstbehörde sowie Vertreterinnen und Vertreter der Personal- und Standesvertretung angehören und das vom Chief Compliance Officer einberufen wird. Es legt nach Durchführung einer Compliance-Risikoanalyse das jährliche Compliance Programm fest. Dem Thema Compliance ist im Intranet der Justiz ein eigenes Compliance-Register gewidmet, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informative Dokumente bzw E-Learning Programme abrufen oder Kontaktdaten für Beratungen finden können. Eine interne Meldestelle befindet sich momentan in finaler Umsetzung.
Abgerundet werden die Maßnahmen durch laufende Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit des BMJ, um das Verständnis für die Rechtpflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz, ihre Einrichtungen und Entscheidungen zu stärken. Für die Homepage der Justizbehörden www.justiz.gv.at und des Bundesministeriums www.bmj.gv.at wurden Ausführungen in verständlicher Sprache umgesetzt.