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MASSNAHME

Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. des BFG durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.

Gewährleistung der Qualität der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts (BFG) durch zeitnahe Finanzdokumentation (FINDOK)-Erfassung und Kontakt zu den Verfahrensparteien, Höchstgerichten, zur Wissenschaft sowie instanzenübergreifend

2020
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Aufrechterhaltung des hohen Rechtsschutzniveaus durch Beibehaltung der Haltbarkeit von Entscheidungen

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

99,2

%

Zielzustand

90

%

Erläuterung der Entwicklung

Durch laufende Fort- und Weiterbildung der Richterinnen und Richter sowie durch Optimierung der Übersichtlichkeit der Finanzdokumentation (FINDOK) zur Ermöglichung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist die Aufrechterhaltung des hohen Rechtsschutzniveaus durch Beibehaltung der Haltbarkeit von Entscheidungen gegeben.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

99,33


Quelle

Rechtsmittelinformationssystem

Berechnungsmethode

Verhältnis der im Jahr 2020 durch den VwGH oder den VfGH aufgehobenen UFS- bzw. BFG-Entscheidungen zu der Anzahl an BFG-Erledigungen des Jahres 2020